Meinungsbeitrag SKF zur Konzernverantwortungsinitiative

Simone Curau-Aepli, Präsidentin SKF: Nicht nur in den Anden wird die «Mutter Erde» – Madre Tierra oder Pacha Mama, – als DIE grosse Sorgende verehrt. Sie ist neben dem männlichen Beschützer «Vater Himmel» die weibliche Seite Gottes. Sie gibt uns das, was wir zum Leben brauchen: die Luft zum Atmen, die Erde zum Bebauen und Bewohnen, das Wasser des Lebens. Sie wird aber weder gebührend geheiligt, sondern ausgebeutet.

Das habe ich sowohl in Bolivien wie in Südafrika persönlich erlebt, wo die Lebensgrundlagen von ganzen Dörfern zerstört werden, weil die Minenbetreibenden und die politischen Verantwortlichen selbstsüchtig und gierig wirtschaften. Das kontaminierte Wasser vergiftet Bäche, Felder und Gärten mit Chemikalien, sodass das Land unbewohnbar wird. In Bolivien sind es vor allem die Frauen, die den Wandel fordern, sich zusammenschliessen und für die Verteidigung der «Mutter Erde» und damit für die Lebensgrundlagen ihrer Familien kämpfen.

Wären diese Minen in der Schweiz, die Menschenrechte und Umweltstandards wären durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geschützt. Für die Produktion im Ausland greifen unsere Gesetze jedoch nicht. Aus Sicht des SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund widerspricht es unseren Grundwerten, wenn Schweizer Konzerne soziale und ökologische Standards im Ausland nicht einhalten.

Verantwortung für unser Handeln stoppt nicht an der Grenze und genau da setzt die Konzernverantwortungsinitiative (KoVI) an. Die Sorgfaltsprüfungspflicht fordert, dass diese Konzerne sich so verhalten, wie sie es auch in der Schweiz tun müssten: Abwasser reinigen, Luft filtern und Menschen nicht ausbeuten. Missachten die Konzerne ihre Sorgfalts­prüfungs­pflicht, müssen sie vor einem Schweizer Gericht für ihre Handlungen geradestehen.

Die Sorgfaltsprüfung gilt für alle Geschäftstätigkeiten und für die ganze Lieferkette. Haftbar sind die Konzerne jedoch nur für die direkt kontrollierbaren Unternehmen wie beispielsweise Tochtergesellschaften. Daher haftet ein Konzern nur, wenn ein geklagter Missstand hätte identifiziert und beeinflusst werden können, dies aber unterlassen worden ist.

Die KoVI ist keine weltfremde Utopie, denn sie bezieht sich auf die 2011 von der UNO einstimmig angenommenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Auch der SKF bekennt sich in seinem Leitbild für Gerechtigkeit, die Würde aller Menschen und die Bewahrung der Schöpfung. Viele unserer Mitglieder engagieren sich aktiv für den Schutz der Mitwelt und den Fairen Handel und damit für mehr Gerechtigkeit. Mit dem Elisabethenwerk sind wir zudem seit 60 Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv. SKF-Frauen wissen somit aus eigener Erfahrung, dass die Ärmsten am meisten unter den Folgen von unverantwortlichem unternehmerischem Handeln leiden.

Der Verbandsvorstand des SKF unterstützt zusammen mit weit über 100 anderen Organisationen die KoVI. Zusammen mit den Evangelischen Frauen Schweiz EFS engagieren wir uns aktiv bei «Kirche für Konzernverantwortung» www.kirchefuerkonzernverantwortung.ch

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