Sterbehilfe soll im Wallis gesetzlich geregelt werden

Sitten, 10.1.19 (kth.ch) Das Wallis könnte die Sterbehilfe in Altersheimen gesetzlich regeln. Die beiden FDP-Grossräte Sylvie Masserey Anselin und Xavier Mottet wollen im Rahmen der Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes Klarheit schaffen.

Im Jahr 2016 blitzten Xavier Mottet und Sylvie Masserey Anselin mit einer Motion, die auch von SVP und CVP-Parlamentariern unterzeichnet war, im Walliser Grossen Rat ab. Mit dem Vorstoss wollten sie den Staatsrat verpflichten, über das Gesundheitsgesetz die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheim sowie in den Spitälern zu regeln.

Vorbild Waadtland

Dies sollte nach dem nach dem Vorbild des Waadtländer Modells geschehen. Im Waadtland entschied 2012  das Stimmvolk, dass Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen in Spitälern erlaubt sein soll.

Das Kantonsspital Wallis, welches über verschiedene Standorte im Kanton verfügt, hat bereits Richtlinien für die Sterbehilfe erlassen und eine entsprechende Ethikkommission eingesetzt, erklärte Sylvie Masserey Anselin gegenüber kath.ch auf Anfrage. Unklar sei darum in der aktuellen Diskussion, ob lediglich die Alters- und Pflegeheime im Gesetz aufgeführt werden oder ob auch über die Spitäler gesprochen werden soll.

Pattsituation in den Heimen

Die Walliser Zeitung «Le Nouvelliste» wollte wissen, wie es mit der Sterbehilfe im Kanton steht. Sie veröffentlichte die Resultate der Recherche in ihrer Ausgabe von Mittwoch. Demnach nehmen im Kanton die Anfragen für Sterbehilfe zu. Im Jahr 2017 wählten 50 Personen im Wallis diesen Weg gegenüber 22 im Jahr 2015. Gleichzeitig habe sich die Zahl der Mitglieder der Sterbehilfeorganisation Exit im Wallis von 1981 im Jahr 2015 auf 2577 im Jahr 2017 erhöht.

Die Hälfte der 52 Alters- und Plegeheime im Kanton erlaubt die Sterbehilfe. Die andere Hälfte will nichts davon wissen, sagte Arnaud Schaller, Generalsekretär des Vereins der Walliser Alters- und Plegeheime.

Gleiche Rechte

Für die FDP-Abgeordneten Sylvie Masserey Anselin und Xavier Mottet ist es daher an der Zeit, Gesetze über die begleitete Sterbehilfe zu erlassen. «Es ist wichtig, dass alle Bewohner das Recht auf persönliche Freiheit haben, unabhängig davon, in welchem Alters- oder Pflegeheim sie wohnen. Die individuelle Freiheit des Einzelnen muss Vorrang vor der Freiheit der Einrichtung haben», erklärte Sylvie Masserey Anselin gegenüber der Zeitung.

Die beiden Politiker haben darum ihr Anliegen im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes, das derzeit im Parlamentsausschuss diskutiert wird, wieder eingebracht.

Freiheit des Einzelnen

«Wir wollen die individuelle Freiheit unserer Pflegebedürftigen respektieren. Es ist ein Konzept, das wir absolut verteidigen», sagte Jean-Michel Bagnoud, Direktor des Alters- und Pflegeheims «Saint-Joseph» in Siders, gegenüber der Tageszeitung. Er fordert klare Kriterien, um die Dienste einer Organisation wie Exit in Anspruch nehmen zu können. «Die Person muss eine unheilbare Krankheit haben und entscheidungsfähig sein.»

Das Heim in Siders begleitet die Mitarbeitenden vor und auch nach einem Sterbehilfefall. Wenn Mitarbeitende die Sterbehilfe ablehnen, wird ihnen am entsprechenden Tag frei gegeben. Das Personal wird jedoch auf das Thema vorbereitet. «Mit diesem Thema werden wir in unserem Heim oft konfrontiert», erklärte Jean-Michel Bagnoud und ergänzte: «Wenn wir für den Wert des Respekts einstehen, dann müssen wir den Weg bis zu seinem Ende Weg gehen.»

Ein Ort des Lebens

Ganz anders tönt es im Alters- und Pflegeheim «Saint-Sylve» in Vex, einem Ort in der Nähe von Sitten. «Unser Heim ist ein Ort des Lebens. Wir ziehen es darum vor, die Menschen bis zu ihrem natürlichen Tod zu begleiten», sagte gegenüber der Zeitung der Direktor des Heims, Philippe Genoud. Wenn jemand die Dienste einer Sterbehilfeorganisation in Anspruch nehmen wolle, müsse er das Haus verlassen. «Dies ist ein Zeichen, dass man die Verantwortung übernimmt. Denn Selbstmord ist schrecklich. Es ist eine ethische Frage.»

Genoud erinnert sich an eine einzige Person, die sich an eine Sterbehilfeorganisation wenden wollte. Man habe mit der Person gesprochen und auf die palliative Begleitung hingewiesen. Die Person sei auf ihren Wunsch zurückgekommen.

Auch ein kollektiver Ort

Der Direktor erkennt an, dass das Haus für den Bewohner zu seinem Zuhause geworden sei, also zu einem Ort, an dem er seine individuelle Freiheit ausüben könne. «Aber es ist auch ein kollektiver Ort. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Handlung wie die Beihilfe zum Suizid andere Bewohner und Pflegekräfte schockieren kann.»

Philippe Genoud befürchtet auch eine Banalisierung des Themas. «In unserer Gesellschaft werden ältere Menschen zunehmend als Belastung wahrgenommen. Sie spüren es und könnten dazu gedrängt werden, sich selbst zu töten, um das Leben ihrer Angehörigen zu erleichtern.» (cath.ch/gs)

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/sterbehilfe-soll-im-wallis-gesetzlich-geregelt-werden/