Erzbistum Köln stellt der Justiz Missbrauchsakten zur Verfügung

Köln, 18.12.18 (kath.ch) Das Erzbistum Köln lässt von Staatsanwaltschaften Akten zu Missbrauchsfällen überprüfen. Es übergab nach eigenen Angaben vom Montag Originalmaterial an die Behörden in Köln, Düsseldorf und Bonn. Zugleich wurde eine Anwaltskanzlei aus München mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragt.

Ein von den Bischöfen beauftragtes Forscherteam hatte in den kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf 3677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden. Die Staatsanwaltschaft Köln habe in einem Gespräch ihren Bedarf an Akten im Zusammenhang mit der Studie aufgezeigt, so das Erzbistum. «Damit sind nun komplett alle bekannten Fälle aus der Vergangenheit zur Prüfung und weiteren Ermittlung übergeben», hiess es.

Rolle der Verantwortlichen klären

Losgelöst von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften würden alle diese Fälle auch Gegenstand der unabhängigen Untersuchung sein, erklärte der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums, Oliver Vogt. Diese Untersuchung hatte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki im September nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie der deutschen Bischöfe angekündigt.

Ziel der unabhängigen Untersuchung sei es, neben den Sachverhalten auch die Rolle der damaligen und heutigen Verantwortlichen, Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe zu klären. «Wir garantieren eine unabhängige Untersuchung. Sie ist ein wesentlicher Baustein der Aufklärung für uns», sagte Generalvikar Markus Hofmann.

Reformen für kirchliches Recht  im Auge

Unterstützt wird die Arbeit der Kanzlei den Angaben zufolge durch den Innsbrucker Kirchenrechtler Wilhelm Rees und dem Jesuitenpater Hans Zollner, der das Zentrum für Kinderschutz (CCP) an der päpstlichen Gregoriana-Universität in Rom leitet. Zollner habe einen einmaligen Überblick über die weltweiten Fälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche, so Hofmann.

Rees sei Experte des kirchlichen Strafrechts. Damit biete die unabhängige Untersuchung die Möglichkeit, Reformvorschläge für das kirchliche Sexualstrafrecht zu erarbeiten. (kna)

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