Die Todesstrafe widerspricht für Papst Franziskus dem Evangelium

Rom, 18.12.18 (kath.ch) Die Todesstrafe muss in Ländern, in denen sie noch legal ist, Gegenstand eines Moratoriums sein, hat Papst Franziskus am Montag gefordert. Er sprach in einer Rede vor einer Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe. Das menschliche Leben müsse «ausnahmslos» und unter allen Umständen geschützt werden.

Die Todesstrafe sei «grausam» und stehe «im Widerspruch zum Evangelium, weil das Leben in den Augen Gottes immer heilig ist», sagte der Papst. Aus diesem Grund habe er um eine Änderung des Wortlauts von Nr. 2267 des Katholischen Weltkachismus (KKK) gebeten, und dieser bezeichne nunmehr die Todesstrafe als «unzulässig».

Kirche setzt sich für Abschaffung ein

Es sei eine Änderung, die laut Franziskus keinen Widerspruch zur Lehre der Vergangenheit impliziert, weil «die Kirche die Würde des menschlichen Lebens immer verteidigt hat». Diese neue Formulierung des KKK zeige auch, dass sich die Kirche für die Abschaffung der Todesstrafe einsetze.

In seiner Rede lud der Papst Länder ein, in denen die Todesstrafe legal ist, aber de facto nicht mehr angewandt wird, ein Moratorium zu verabschieden. Für diejenigen Staaten, die immer noch die Todesstrafe verhängen, forderte der Papst, der sich über die «komplexen politischen Prozesse» bewusst zeigte, die Strafverhängung immer mehr zu reduzieren.

«Die Kirche verteidigt die Würde des Lebens immer.»

Geschehen könne dies etwa durch ein Verbot für Minderjährige, geistig Behinderte oder schwangere Frauen. Dies seien «Mindestziele», betonte Franziskus.

Auch gegen lebenslange Strafen

Das Oberhaupt der katholischen Kirche wandte sich jedoch nicht nur gegen die Todesstrafe, sondern auch gegen lebenslange Haftstrafen. Diese sei eine Form der «verborgenen» Todesstrafe, sagte er: «Der Herr wartet immer auf eine Rückkehr des Sohnes. Und so kann man weder das Leben noch die Hoffnung auf Erlösung und Versöhnung mit der Gesellschaft irgend jemandem wegnehmen», plädierte der Papst für ein internationales Engagement für diese Sache.

Ziel sei es, dass die Justiz den Schutz der individuellen Rechte mit einer «Ethik der Fürsorge» verbinde. Es gehe darum, jeden konkreten Fall in seiner Einzigartigkeit zu betrachten. Als «Vater und Mutter» müsse die Justiz Urteile fällen, die einerseits dem Leiden der betroffenen Menschen Rechnung tragen, andererseits aber «diese Übel nicht vertiefen».

Der Verzweiflung nicht erliegen

Bereits die Vorgänger von Papst Franziskus hatten die Abschaffung der Todesstrafe auf die Agenda der Engagements des Heiligen Stuhls auf internationaler Ebene gesetzt. Durch die Abschaffung der Todesstrafe lehne es die Menschheit ab, «der Verzweiflung zu erliegen», sagte Vatikan-Chefdiplomat Erzbischof Paul Gallagher auf der 73. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. September in New York.

Die Todesstrafe ist in 92 Ländern gesetzlich vorgeschrieben, aber nur 56 wenden sie tatsächlich an. China, Iran und Saudi-Arabien sind jene Länder, in denen sie am häufigsten angewandt wird. (kap)

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