70 Jahre Menschenrechte – eine Erfolgsgeschichte?

Chur, 10.12.18 (kath.ch) Am 10. Dezember 1948 wurde die Menschenrechtscharta unterzeichnet. Die Einhaltung der Menschenrechte bleibt allerdings eine Herausforderung, nicht zuletzt auch in der katholischen Kirche, schreibt Hanspeter Schmitt in seinem Gastkommentar. Der Professor für Theologische Ethik an der Theologischen Hochschule Chur ruft zu Selbstkritik und Verantwortung auf.

Wenn sich am Montag die Unterzeichnung der Uno-Menschenrechtscharta zum siebzigsten Mal jährt, wird es an lobenden Kommentaren nicht fehlen. Am 10. Dezember 1948 wusste ja niemand, welche Erfolgsgeschichte diesem Dokument beschieden sein sollte. Inzwischen ist es weltweit und offiziell als humane, vom Wohl jeder einzelnen Person ausgehende Leitvorstellung des Handelns anerkannt.

Selbst wenn es bisweilen Debatten über das Tempo ihrer Implementierung und über kulturell begründete Einschränkungen ihrer Reichweite gibt: An der symbolischen Kraft dieser Charta besteht kein Zweifel.

«Symbolwert reicht nicht aus.»

Zugleich ist deutlich, dass dieser Symbolwert und die aufkommende Feierlaune keinesfalls ausreichen. Deshalb muss genauso die weltweite Verletzung dieser Menschenrechte durch Terror, Krieg und Vertreibung, tödliche Gewalt und Systemdruck zur Sprache kommen. Wer sich dabei menschenrechtlich allzu rasch im grünen Bereich wähnt, sollte die alltäglichen Verletzungen von Humanität nicht vergessen, an denen wir alle profitabel beteiligt sind: Billigprodukte, ausbeuterischer Welthandel, Waffenexporte, nationale Abschottung, ökologisches Versagen, Verletzung sexueller Integrität und so weiter.

Aufruf zu Selbstkritik und Verantwortung

Weite Felder, mag man einwenden! Doch wenn die Menschenrechte das Papier wert sein sollen, auf dem sie unterzeichnet wurden, bleibt auch auf diesen Feldern die persönliche Wohlfahrt jedes Menschen erstes Prinzip – und ruft uns zur Selbstkritik und Verantwortung.

Für all das steht der Begriff Würde, die jedem Menschen unteilbar zukommt; man kann sie als Substanz sämtlicher Menschenrechte bezeichnen. Es stellt eine gesellschaftliche Ansage dar, dass der damit verbundene Anspruch hierzulande zum Verfassungsgrundsatz geworden ist.

Dennoch gibt es auf die Bedeutung und Achtung dieser Würdeformel keine Garantie: Ihr Gehalt muss kulturell stets vergewissert und geschützt werden. Dabei lässt sich beobachten, dass neben politisch offenkundigen Verletzungen menschenrechtlicher Standards die Neigung besteht, sich oder anderen in Zeiten persönlicher Krisen die Würde abzusprechen. Das mag angesichts schwerster Nöte, Krankheit oder sozialer Beschämung nachvollziehbar sein, unterbietet aber jene Zusage einer Würde, die weder anzutasten noch verlierbar ist.

Verletzliche Personen «als Menschen» anerkennen

Gerade geschwächte, verletzliche, unter materiellem oder sozialem Druck stehende Personen sollen der prinzipiellen Anerkennung «als Menschen» gewiss sein. Bliebe das jedoch ein Lippenbekenntnis, wäre es blanker Hohn. Würde ist also durch politische Solidarität und persönliche Fairness zu bewahrheiten.

Wie in vielen Institutionen bleibt auch in der Kirche die Einhaltung von Menschenrechten eine Herausforderung. Es besteht Gesprächsbedarf, wenn Kirche offiziell auf Menschenrechte wie Teilhabe an Macht, Gewissensfreiheit, Frauenrechte oder sexuelle Integrität pocht, diese Standards aber systemisch blockiert.

Biblisch begründete Hoffnung

Gleichwohl engagieren sich kirchliche Ebenen weltweit beispielgebend für umfassendes Gemeinwohl wie die Bewahrung jedes Lebens. Hier leitet nicht zuletzt die biblisch begründete Hoffnung, dass die Schöpfung zu ihrem Frieden finden wird und dabei kein Geschöpf vergessen werden darf.

Hinweis: Dieser Kommentar erschien zuerst im «Bündner Tagblatt» (5. Dezember).

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https://www.kath.ch/newsd/70-jahre-menschenrechte-eine-erfolgsgeschichte/