In Basel-Stadt zieht künftig der Kanton die Kirchensteuern ein

Basel, 16.11.18 (kath.ch) Der Kanton Basel-Stadt soll künftig die Steuern für öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften veranlagen und einziehen können, heisst es in einer Mitteilung des Grossen Rats von Basel-Stadt vom 14. November. Grund für den Antrag der Kirchen war die anstehende Erneuerung einer Software, die sehr kostspielig gewesen wäre.

Der Grosse Rat (Parlament) von Basel-Stadt hat dem Antrag mit 63 zu 12 Stimmen bei 16 Enthaltungen zugestimmt. Die Kirchen hätten um das Inkasso durch den Kanton gebeten, weil die bisher dazu verwendete Software komplett erneuert werden müsse, wie aus dem Bericht der vorberatenden Wirtschafts- und Abgaben-Kommission hervorgeht. Laut der «Basler Zeitung» (15. November) ist Basel-Stadt einer der wenigen Kantone, der die Kirchensteuern nicht zusammen mit den ordentlichen Steuern erhebt. Daher hätte bei der Software eine individuelle Lösung gefunden werden müssen. Eine solche wäre jedoch mit erheblichen Kosten verbunden gewesen.

Von der neuen Regelung betroffen sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde. (sys)

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