Zürcher Generalvikar sagt Nein zur Überwachung von Versicherten

Zürich, 1.11.18 (kath.ch) Josef Annen, Generalvikar für die Katholische Kirche in den Kantonen Zürich und Glarus, sieht im neuen Gesetz zur Überwachung von Versicherten eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Dies geht aus einer Mitteilung vom 1. November hervor.

«Die aktuelle Vorlage fördert eine Kultur des Misstrauens, was den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft unnötig belastet», heisst es in der Mitteilung des Generalvikariats. Josef Annen räumt ein, dass Missbräuche beim Bezug von Versicherungsleistungen zwar ein «moralisches Ärgernis» darstellten und bekämpft werden müssten. Dazu genügten jedoch die Grundlagen des Strafgesetztes heute schon. Der Zürcher Generalvikar lehnt daher die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ab.

Annen, der auch Präsident von Caritas Zürich ist, weist darauf hin, dass alle Einwohner der Schweiz von einer allfälligen Gesetzesänderung betroffen seien und somit bei Annahme der Vorlage überwacht werden könnten. Besonders störend sei, dass Private eine solche Überwachung anordnen könnten, und nicht etwa rechtsstaatliche Institutionen wie die Polizei.

Unverhältnismässig und ungerecht

Auch Caritas Zürich warnt in einem Positionspapier von einer Annahme des neuen Gesetzes. Dieses widerspreche der Vorstellung einer gerechten Gesellschaft: Einer unverhältnismässigen Überwachung aller Sozialversicherungsbezüger werde Tür und Tor geöffnet, während etwa Steuerhinterziehung nach wie vor als Kavaliersdelikt gelte.

Bisher wird aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen geprüft, ob jemand Anrecht auf Unterstützung in Form einer Sozialversicherung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden, heisst es dazu auf der Website des Bundes.

Neu wären «verdeckte Beobachtungen» – so genannte Observationen – möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer solchen Observation müsste die betroffene Person informiert werden, sie könnte sich vor Gericht wehren.

«Blankoscheck für Versicherungsdetektive»

Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, daher kommt es am 25. November zur Volksabstimmung. Das Referendumskomitee spricht von einem «Blankoscheck für Versicherungsdetektive». Befürchtet werden willkürliche Überwachungen durch die Sozialversicherungen, wodurch die Privatsphäre der Versicherten verletzt würde. Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Vorlage. (sys)

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