Wieder neue Ausgangslage für Schwyzer RKZ-Beitritt

Schwyz, 2.10.18 (kath.ch) Nun kommt es wohl doch zu keiner Abstimmung über den Beitritt der Kantonalkirche Schwyz zur Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ): Der Kirchenrat von Lachen hat das Referendum zurückgezogen, wie der Präsident des kantonalen Kirchenvorstands, Werner Inderbitzin, gegenüber kath.ch erklärte.

Ende Mai titelte kath.ch noch «Schwyzer Katholiken treten der RKZ bei». Im August hiess es bereits wieder: «Schwyzer Katholiken werden über RKZ-Beitritt abstimmen müssen». Damals wurde bekannt, dass sich fünf Kirchenbehörden im Kanton gegen eine Mitgliedschaft in der RKZ, dem Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen in der Schweiz, ausgesprochen hatten.

Abstimmungsdatum steht bereits

Mit diesen fünf Eingaben gegen den Beschluss des Kantonskirchenrats (Parlament) vom 25. Mai musste der Beitritt den katholischen Stimmberechtigten im Kanton vorgelegt werden. Der Kirchenvorstand drückte daraufhin aufs Gaspedal, um die Abstimmung noch in diesem Jahr durchführen zu können.

Als Datum für einen Urnengang wurde der 16. Dezember ins Auge gefasst. Bei Zustimmung würde, wie vom Kirchenparlament beschlossen, der RKZ-Beitritt auf Anfang 2019 erfolgen.

Die Vorbereitungen für die Abstimmungen laufen, wie ein Blick in die Traktandenliste des Kantonskirchenrats vom 19. Oktober zeigt: Dort werden Nachtragskredite von 30’000 Franken unter anderem für den Druck der Abstimmungsunterlagen und die Publikation von Inseraten beantragt. Und auch bei den 37 Kirchgemeinden dürften die Vorbereitungen bereits laufen. Für die Durchführung der Abstimmung sind allein die Kirchgemeinden zuständig.

Noch eine Beschwerdefrist abwarten

Am vergangenen Donnerstag, 28. September, hat nun aber der Kirchenrat Lachen sein Referendum gegen den RKZ-Beitritt zurückgezogen. Damit verbleiben nur mehr vier Kirchgemeinden, die sich gegen die Mitgliedschaft wehren. Dies aber reicht nicht aus, um eine Volksabstimmung zu verlangen.

Der kantonale Kirchenvorstand musste darauf zuerst einmal abklären, ob der Rückzug eines Referendums überhaupt möglich ist. Da diese Frage in der Schwyzer Gesetzgebung nicht ausdrücklich geregelt ist, würde das Referendum nach dem Rückzug von Lachen nicht mehr gelten, erklärte Werner Inderbitzin. 

Hoffen auf baldige Klarheit

Bevor aber die Vorbereitungen für die Abstimmung wieder gestoppt werden, will der Kirchenvorstand eine 20-tägige Beschwerdefrist gegen den Entscheid aus Lachen abwarten. «Um den 20. Oktober herum sollten wir dann Klarheit haben», sagte Inderbitzin mit Blick auf das jüngste Kapitel auf dem langen Weg der Schwyzer Kantonalkirche zu einer Vollmitgliedschaft in der RKZ. (ms)

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