Bischof von Basel bestätigt die Pfarrwahl eines ehemals Verurteilten

Solothurn, 15.9.18 (kath.ch) Ab November soll in Riehen ein Pfarrer amten, der 2012 im Thurgau wegen «sexuellen Handlungen mit einem Kind» verurteilt worden war. Der Wahl durch die örtliche Pfarrwahlkommission hat Bischof Felix Gmür zugestimmt. Kommt das laufende Referendum zustande, haben die Gläubigen in Riehen das letzte Wort.

Regula Pfeifer

Der Priester, der zum Pfarrer von Riehen gewählt worden ist, war im Juni 2012 von der Thurgauer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt worden. Dies wegen «einer sexuellen Handlung mit einem Kind», wie der Thurgauer Staatsanwalt Jonas Bruderer gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» (28.6.2012) sagte. Offenbar fand der Übergriff bei einem der privaten Treffen mit Fussmassage statt, die der Pfarrer in Aadorf im Thurgau zwischen 1999 und 2010 mit Jugendlichen hatte.

Vorgeschichte war bekannt

Der Geistliche war im August letzten Jahres von der Pfarrwahlkommission von St. Franziskus als Pfarrer für ihre Pfarrei gewählt worden. Die Vorgeschichte des Geistlichen war der Kommission bekannt, wie deren Präsident Stefan Suter gegenüber dem Regionaljournal Basel von Radio SRF am 14. September sagte. Der Bischof musste im Anschluss daran die Wahlfähigkeit aus kirchlicher Sicht prüfen.

Für diesen Entscheid habe sich der Basler Bischof fast ein Jahr lang Zeit genommen, sagt Hansruedi Huber, Kommunikationsverantwortlicher des Bistums, auf Anfrage von kath.ch. Dabei habe Gmür unter anderem drei Gutachten berücksichtigt: ein forensisches, ein medizinisch-rechtliches sowie ein psychologisches. Das forensische und das medizinisch-rechtliche Gutachten hatte der Bischof selbst in Auftrag gegeben.

Suche nach «gerechter Lösung»

«Ein rein politischer Entscheid wäre im Umfeld der angeheizten Debatte rund um die Missbräuche in der Kirche und der damit verbundenen ‹Nulltoleranz› einfach gewesen», sagt Hansruedi Huber. Ein bischöflicher Entscheid hingegen müsse «eine gerechte Lösung» sein, welche die Ansprüche aller Beteiligten angemessen berücksichtige. In Betracht genommen werden müssten etwa der Entscheid des Wahlgremiums der Pfarrei, die Sicherheit der Menschen vor Ort und die Resozialisierung des ehemals Verurteilten.

Gemäss Angaben von Huber hatte die Kongregation für Glaubenslehre im Vatikan den Fall bereits 2012 beurteilt. In der Folge habe sie den Bischof dazu beauftragt, dem betreffenden Pfarrer nur einen «scharfen Verweis» zu erteilen. Von der Zeit der Verhaftung 2010 bis zum Urteil 2012 übte der Pfarrer keine priesterlichen Tätigkeiten mehr aus, wie das Bistum damals mitteilte.

Geistlicher arbeitet bereits in Pfarrei

Die gerichtlich festgesetzte Bewährungsfrist ist gemäss Huber abgelaufen. Der angehende Pfarrer arbeitet nun seit drei Jahren in der Riehener Pfarrei, wie Suter, der Präsident der Pfarrwahlkommission, gegenüber dem Regionaljournal SRF sagte. Er mache seine Arbeit gut.

Nach der Prüfung aller Fakten befand Bischof Felix Gmür, so sein Mediensprecher, dass einer erneuten Anstellung weder staatliche noch kirchliche Hindernisse entgegenstünden. So bestätigte Gmür am 31. Juli dieses Jahres die Wahlfähigkeit des Geistlichen. Das gab die Pfarrwahlkommission am 9. August in einer Mitteilung bekannt. Gleichzeitig erwähnte sie, dass der Pfarrer so in stiller Wahl gewählt sei, sofern nicht 100 Stimmberechtigte der Pfarrgemeinde innerhalb von sechs Wochen beim Präsidenten des Pfarreirats einen Urnengang verlangten.

Eine entsprechende Unterschriftensammlung ist aktuell am Laufen, wie Radio SRF berichtete. Kommen bis am 26. September 100 Unterschriften zusammen, gibt es eine offene Pfarrwahl; ansonsten wäre der Priester ab 1. November katholischer Pfarrer von Riehen.

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