Kantonsgericht gewährt keinen Aufschub der Freistellung Martin Marks

Luzern, 14.9.18 (kath.ch) Die Freistellung des Alttestamentlers Martin Mark wird nicht aufgeschoben, entschied das Luzerner Kantonsgericht am Montag. Mark hatte einen Aufschub bis Ende Oktober beantragt. Er wirft dem Richter Befangenheit vor, weil dieser bei der Universität angestellt sei.

Mark hatte vor Gericht verlangt, dass seine Freistellung auf Ende Oktober aufgeschoben werde. Laut einem Bericht des Regionaljournals von Schweizer Radio SRF (10. September) hat das Kantonsgericht den Antrag abgelehnt. Der Entscheid komme von einem Kantonsrichter, der selbst an der Universität angestellt sei, kritisiert Mark den Entscheid in der Sendung. «Er ist in mehreren Funktionen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät tätig.» Der Richter hätte laut Mark aufgrund dieses Interessenkonflikts in den Ausstand treten sollen.

Das Kantonsgericht hat laut SRF bisher nur über den Zeitpunkt der Freistellung entschieden. Ob diese überhaupt rechtens ist, müsse das Kantonsgericht erst noch entscheiden. Mark verlangt, dass darüber nicht wieder jener Richter entscheide, der selbst an der Uni arbeitet. Das Luzerner Kantonsgericht will aufgrund des noch laufenden Verfahrens nicht Stellung nehmen, hiess es auf Anfrage.

Kantonsrat behandelt Thema nicht sofort

Auch der Luzerner Kantonsrat hat sich inzwischen mit dem Fall Mark befasst, das Thema jedoch vorerst aufgeschoben: Eine dringliche Behandlung der Anfrage des grünen Kantonsrats Urban Frye wurde am Montag mit 61 zu 50 Stimmen (bei einer Enthaltung) abgelehnt.

Der grüne Kantonsrat Urban Frye hatte Ende Juli eine dringliche Anfrage mit 16 Fragen an den Luzerner Regierungsrat eingereicht. Diese betreffen zum einen das Kündigungs- und Freistellungsverfahren und zum andern die Kritik von Mark an der Führung der Universität sowie angebliche Mängel in der Rechnungslegung.

Die Universität Luzern hatte dem Professor für Exegese des Alten Testaments per Januar 2019 gekündigt und per Ende Juli freigestellt. Das Vertrauensverhältnis für eine weitere Zusammenarbeit sei nicht mehr gegeben, so die Begründung. Mehr könne aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gesagt werden. Der aus Süddeutschland stammende Mark (*1961) war seit Februar 2013 Professor für Exegese des Alten Testaments an der Universität Luzern.

Rolle des Basler Bischofs

In einer Petition und in einem offenen Brief zeigten sich Studierende solidarisch mit dem entlassenen Professor und verlangten Klärung über die Gründe der Kündigung. Die Universität hat in Aussicht gestellt, auf die Studierenden zuzugehen. Der Offene Brief ging auch an den Basler Bischof Felix Gmür. Die Studierenden wünschen, dass der Bischof als «Magnus Cancellarius» der Fakultät seinen Einfluss bei dem Streit geltend macht. In dieser Funktion trage der Bischof die kirchliche Verantwortung für die Fakultät.

Darauf angesprochen, ob Bischof Gmür seinen Einfluss geltend machen werde, antwortet das Bistum gegenüber kath.ch: «Zuständig für die Anstellung und die arbeitsrechtlichen Belange ist der Universitätsrat. Bischof Felix Gmür respektiert dies.» Als «Magnus Cancellarius» übe der Bischof die Aufsicht über Lehre und Forschung an der Theologischen Fakultät aus. Entsprechend sei er bei der Auswahl neuer Professorinnen und Professoren zuständig für das so genannte «Nihil obstat», was bedeutet, dass nichts (nihil) bezüglich einer bestimmten Person dem entgegensteht (obstat), dass sie an der Fakultät lehrt. (sys)

 


Luzerns Theologiestudierende wollen Antwort in der Affäre Mark

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