Laut Bistum gibt es im Kanton St. Gallen kein Burkaproblem

St. Gallen, 14.9.18 (kath.ch) Das Bistum St. Gallen hält die kantonale Vorlage zum Burkaverbot für eine «schlechte Antwort auf ein nicht vorhandenes Problem», heisst es in einer Stellungnahme des Bistums vom Donnerstag. Faktisch gehe es um ein Burkaverbot. Frauen mit einem solchen Ganzkörperschleier seien aber im Kanton kaum anzutreffen.

«Wer sich im öffentlichen Raum sowie an Orten, die öffentlich zugänglich sind, durch Verhüllen des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet, wird mit Busse bestraft», lautet der neue Passus, der als «III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz» im Kanton St. Gallen am 23. September zur Abstimmung kommt.

Es gebe bereits ein Vermummungsverbot für Sportanlässe oder bewilligungspflichtige Versammlungen, argumentiert das Bistum in seiner Stellungnahme. Faktisch gehe es bei der Vorlage daher um ein sogenanntes «Burkaverbot». Im Kanton St. Gallen seien solche Ganzkörperverschleierungen jedoch kaum anzutreffen. Um Fragen der Integration und des Selbstbestimmungsrechts von Frauen zu regeln, brauche es andere Instrumente. Eine eigentliche Stimmempfehlung gibt das Bistum damit nicht ab.

«Weder notwendig noch praktikabel»

Ebenso wenig tut dies der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen. Auch aus seiner Sicht ist die geplante Regelung «weder notwendig noch praktikabel». Eine Positionierung der Kirche sei schwierig, weil die Vorlage ambivalent sei: Das verschärfte Gesichtsverhüllungsverbot laufe einem friedlichen und respektvollen Zusammenleben in der Bevölkerung entgegen, heisst es auf Anfrage von kath.ch. Andererseits könne das Anliegen, mit einem «Burkaverbot» der Unterdrückung der Frau entgegenwirken zu wollen, ebenfalls religiös motiviert sein.

Für den Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteil des Kantons St. Gallen  gehört es zu einem vertrauensvollen gesellschaftlichen Miteinander, dem Gegenüber sein Gesicht zu zeigen. Weil sich aber ein klarer negativer Einfluss des Gesichtsverhüllungsverbot auf das religiöse Zusammenleben nicht entnehmen lasse, verzichte der Administrationsrat auf eine Abstimmungsempfehlung.

Ende November 2017 hatte das Kantonsparlament dem Verhüllungsverbot in zweiter Lesung knapp mit 57 zu 55 Stimmen zugestimmt. Die linken Jungparteien (Jungsozialisten, Junge Grüne) ergriffen daraufhin das Referendum, weshalb es nun zur Abstimmung kommt. (sys)

 

 

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