Pastor wegen Beherbergung eines «Sans-Papier» verurteilt

Neuenburg, 28.8.17 (kath.ch) Der Ex-Präsident des Westschweizer Teils der Schweizerischen Evangelischen Allianz, Norbert Valley, ist von der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg wegen vorübergehender und punktueller Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers verurteilt worden. Die Organisation bedauert eine solche Verurteilung einer Person, die aus Gewissensgründen solidarisch handelt, heisst es in einer Mitteilung vom 28. August.

Norbert Valley sei vorgeworfen worden, «den illegalen Aufenthalt eines togolesischen Staatsbürgers erleichtert zu haben, indem ihm mehrmals Unterkunft und Verpflegung anboten wurde.», so die Mitteilung. Der Pastor ist für sein soziales Engagement bekannt gewesen, schreibt das «Réseau évangélique suisse» (RES), das zur Schweizerischen Evangelischen Allianz gehört. Valley habe sich bereit erklärt, dem abgewiesenen Asylbewerber, der sich illegal in der Schweiz aufhielt, zu helfen. «Als Christ leitet die Nächstenliebe Gottes meine Lebensweise», habe der Pastor in seiner Einsprache erklärt.

1000 Franken Busse

Für sein Engagement ist der freikirchliche Pastor von der Neuenburger Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 1000 Franken mit zwei Jahren Bewährungsfrist und zur Zahlung von Verfahrenskosten in der Höhe von 250 Franken verurteilt worden, so die Mitteilung. Das sei dem Strafbefehl vom 15. August 2018 zu entnehmen.

Die Verurteilung bezieht sich laut RES auf den Artikel 116 des Ausländergesetzes. Dieser ziele auf Schlepper von Migranten ab und bestrafe denjenigen, der «in der Schweiz oder im Ausland die illegale Einreise, Ausreise oder den illegalen Aufenthalt eines Ausländers erleichtert oder vorbereiten hilft.»

Das RES bedauert es sehr, dass eine Bestimmung des Ausländergesetzes, deren Ziel die Bekämpfung von «Schleppern» ist, dazu benutzt wird, Personen zu verurteilen, welche aus Gewissensgründen solidarisch handeln. Eine solche Verurteilung deutet darauf hin, dass es in der Schweiz ein «Solidaritätsdelikt» gibt. Das Gesetz und seine Umsetzung müssen unbedingt zwischen uneigennütziger Hilfeleistung und dem Ausnutzen der Verletzlichkeit unterscheiden.

Unsensible Befragung

Das RES kritisiert zudem die mangelnde Sensibilität der Neuenburger Kantonspolizei bei der Verhaftung. Diese holte Norbert Valley offenbar an einem Sonntagmorgen im Februar in der Evangelischen Kirche in Le Locle ab, um ihn auf dem Polizeiposten zu befragen.

Norbert Valley werde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berufung einlegen, so die Mitteilung. (rp)

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