Gastkommentar von Martin Grichting: Das staatskirchenrechtliche System der Kantone steht mit der Frage, ob orthodoxe Christen, Muslime, Hindus und Buddhisten an dieses herangeführt werden sollen, am Scheideweg. Es geht um Gerechtigkeit: Soll man das System für alle öffnen, oder soll man es abschaffen? Formell betrachtet, führt beides zu Gleichbehandlung und damit zu Gerechtigkeit.
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