Bäcker in den USA darf einem schwulem Paar eine Hochzeitstorte verweigern

Washington, 5.6.18 (kath.ch) Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Bäcker Recht gegeben, der einem schwulen Paar aus religiösen Gründen eine Hochzeitstorte verweigert hatte. Das zuständige Gericht im Bundesstaat Colorado habe in einem früheren Urteil die religiösen Überzeugungen von Bäcker Jack Phillips nicht ausreichend berücksichtigt und ihm eine «neutrale» Anhörung verwehrt.

Im Jahr 2012 hatte der Besitzer des «Masterpiece Cakeshops» in Lakewood einem homosexuellen Paar die Bestellung einer Hochzeitstorte unter Hinweis auf seine christlichen Glaubensüberzeugungen verweigert. Das Paar reichte Klage ein. Der Fall beschäftigte in der Vergangenheit bereits mehrere Gerichte. Auch die katholische Bischofskonferenz in den USA schaltete sich ein und forderte, die Religions- und Meinungsfreiheit des Bäckers zu respektieren.

Die katholische Bischofskonferenz begrüsste das Urteil in einer Erklärung. Wörtlich betonte sie: «Die heutige Entscheidung bestätigt, dass gläubige Menschen aufgrund von tief verwurzelten religiösen Überzeugungen nicht diskriminiert werden dürfen. Stattdessen müssen die Vertreter der bundesstaatlichen Regierungen auch die gläubigen Menschen respektieren.»

Berufungsgericht sah Diskriminierung

Ein Berufungsgericht entschied im Jahr 2015, der Bäcker habe mit seiner Weigerung gegen das Anti-Diskriminierungsverbot von Colorado verstossen. Solange der Mann ein öffentliches Geschäft betreiben wolle, dürfe er nicht aufgrund der sexuellen Orientierung seiner Kunden eine Dienstleistung ablehnen. Die Äusserung seiner religiösen Ansichten sei dadurch nicht beeinträchtigt.

Der Bäcker ging daraufhin in Berufung. Die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichts fiel mit 7 zu 2 Stimmen. (kna)

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