Grüne bemüht um Rechtsgleicheit für religiöse Gemeinschaften

Bern, 31.5.18 (kath.ch) Es sei auch Aufgabe des Bundes zu zeigen, wie Religionsgemeinschaften besser integriert werden können. Dieser Ansicht ist die Grüne Fraktion der Bundesversammlung. Sie fordert in einem Postulat, dass der Bundesrat prüft, ob allenfalls auch eine eidgenössische Anerkennung denkbar sei.

Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften liegt in der Schweiz in der Verantwortung der Kantone. Hier sieht Nationalrätin Irène Kälin Handlungsbedarf. Die Islam- und Religionswissenschaftlerin aus dem aargauischen Oberflachs stellt grosse Unterschiede allein schon bei den Verfassungsgrundlagen in den Kantonen fest.

Ungleiche Voraussetzungen

Die Mehrheit der Kantone habe die Möglichkeit, weitere Religionsgemeinschaften als die bereits anerkannten – zumeist die drei Landeskirchen, teils auch jüdische Gemeinschaften – öffentlich anzuerkennen, heisst es im Postulat. Andernorts gebe es Einschränkungen oder entsprechende Regelungen würden komplett fehlen.

Diese «Rechtsungleichheit», wie sie in der Begründung des am 30. Mai eingereichten Vorstosses genannt wird, könne diskriminierend empfunden werden, da «der Weg der öffentlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Anerkennung nicht allen Religionsgemeinschaften» offenstehe.

Die multireligiöse Schweiz

Die Grüne Fraktion möchte deshalb vom Bundesrat wissen, wie hier Rechtsgleichheit ohne Diskriminierung verschiedener Religionsgemeinschaften hergestellt werden könnte. Damit sollen, wie es im Postulat weiter heisst, auch Strategien gezeigt werden, «wie der multireligiösen Realität der Schweiz» auch rechtlich Rechnung getragen werden könne. (ms)

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