Kopftuch, Kippa, Kreuz verboten

Basel. Die Bewerbung einer jungen Juristin, die auf dem Bewerbungsfoto ein muslimisches Kopftuch trägt, hat zu einer neuen Bestimmung im Personalrecht der Basler Gerichte geführt. Religiöse Symbole wie Kopftuch, Kippa, Turban oder Kreuze sind in Verhandlungen für Präsidenten, Richter, Gerichtsschreiber sowie Volontäre ab diesem Sommer verboten. Dies gilt jedoch nur, wenn die Öffentlichkeit oder die Prozessparteien anwesend sind. «Wir unterstellen keiner Kopftuchträgerin, dass sie nach islamischem Gebot urteilt», sagt Stephan Wullschleger, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht. Entstehe jedoch schon nur der Anschein, dass die Rechtsprechung nicht unabhängig und religiös neutral ist, sei das Vertrauen in die Justiz und die Akzeptanz der Entscheidungen gefährdet.

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