Kommission der Bischöfe kritisiert neue Ärzte-Richtlinie zu Suizidbeihilfe

Zürich, 25.2.18 (kath.ch) Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) kritisiert Änderungen an der Richtlinie zum «Umgang mit Sterben und Tod» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Mit ihren Richtlinien unterstützt die Akademie Ärzte in ethischen Fragen.

Zentrales Thema der Ende 2017 überarbeiteten Richtlinie ist der Umgang mit Sterbenden und das Gespräch über den Tod. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Ärzte nicht nur wie bisher selbst entscheiden dürfen, ob sie Suizidbeihilfe leisten dürfen, sondern neu auch, ob Suizidbeihilfe eine ärztliche Tätigkeit ist oder nicht. In der früheren Version hiess es noch, Suizidbeihilfe sei nicht Teil der ärztlichen Tätigkeit, hält die Kommission in ihrem am Wochenende publizierten Dokument fest.

Beihilfe zum Suizid widerspreche dem Ziel der Medizin, für das Wohl des Menschen zu sorgen, kritisiert die Bioethik-Kommission. Die Änderung der Richtlinie sei falsch; es fehle jegliche ethische Basis. Die Kommission fordert die Verantwortlichen auf, die bisherige Formulierung beizubehalten.

Keine wirkliche ethische Orientierungshilfe

Die SAMW verzichte auf jegliche Objektivität hinsichtlich der medizinischen Ziele und ersetze sie durch einen Relativismus, der einseitig die Selbstbestimmung der Patienten und die subjektive Meinung der Pflegenden betone. Die Richtlinie würde den Umgangsformen entsprechen, böte aber keine wirkliche ethische Orientierung.

Die Richtlinie verzichte erstmals in der Geschichte der Akademie auf jegliche Objektivität in der Ethik, dies im Gegensatz zur Tradition, die auf die Zukunft gerichtet, nuanciert und ausgewogen sei. Die Richtlinie soll in den Ethikkodex des Berufsverbandes der Ärzte (FMH) aufgenommen und damit «für die FMH-Mitglieder verbindlich werden». Ein Ethikkodex sei aber etwas, das der Subjektivität entgehe und sage, wie ein Beruf kollektiv verstanden werde.

«Verzicht auf Ethik»

Diese Wende zeige sich in der Haltung zur Sterbehilfe: 15 Jahre lang habe in der Akademie eine gewisse Spannung zwischen dem Ziel der Medizin und der Praxis bestimmter Ärzte bestanden. Bisher habe es geheissen, dass «Sterbehilfe nicht Teil der medizinischen Tätigkeit ist, weil sie den medizinischen Zielen zuwiderläuft». Neu solle jeder Pfleger selbst entscheiden, ob sie innerhalb der medizinischen Ziele liege oder nicht.

Die Kommission der Bischöfe lehnt diesen «Verzicht auf Ethik» seitens der höchsten moralischen Instanz, welche die schweizerische medizinische Praxis leite, entschieden ab. Die Akademie wird angehalten, die übliche Formulierung beizubehalten, da sie dem Sinn der Medizin entspreche und universelle ethische Anforderungen erfülle.

Die aktuelle Richtlinie stammt aus dem Jahr 2004. Eine Überarbeitung ist aus Sicht der SAMW nötig geworden, da sich in den vergangenen Jahren vieles in Medizin und Gesellschaft verändert habe. Die revidierte Richtlinie soll voraussichtlich im Juni in ihrer endgültigen Fassung präsentiert werden. (kna/gs)

Ärzte sollen Suizidbeihilfe leisten dürfen

 

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