Kloster-Gymnasium verlangt mehr Freiheit

Disentis, 9.2.28 (kath.ch) Das Gymnasium Kloster Disentis will mehr unternehmerische Freiheit. Das erklärt der Rektor Roman Walker gegenüber kath.ch. Er hat in seiner Stellungnahme zum entworfenen «Gesetz über Mittelschulen im Kanton Graubünden» die Kritikpunkte ausgeführt. Seine Hauptanliegen: Mehr Eigenverantwortung bei der Aufnahme von Ausserkantonalen und eine freiere Verwendung von Staatsgeldern.

Regula Pfeifer

«In diesem Gesetzesentwurf gibt uns der Kanton zu wenig unternehmerische Freiheit, während wir doch die ganze unternehmerische Verantwortung tragen», bringt Roman Walker seine Kritik am geplanten kantonalen Mittelschulgesetz auf den Punkt. Er hat sie detailliert erläutert in einer Stellungnahme ans Bündner Erziehungs- Kultur- und Umweltschutzdepartement. Dies im Rahmen einer Vernehmlassung zum geplanten Gesetz.

Andere Schulen arbeiteten unter einem staatlichen Leistungsauftrag und hätten eine staatliche Defizitgarantie, führt Walker in seinem Schreiben aus. Nun sollten die privaten Mittelschulen neu ebenfalls einen Leistungsauftrag erfüllen  aber ohne einen vergleichbaren finanziellen Fallschirm. Walkers folgert daraus: Den Privatschulen sollte «im unternehmerischen Bereich ein möglichst grosser Spielraum eingeräumt werden».

Aufnahme fremdgesteuert

Mehr Eigenständigkeit verlangt das Gymnasium insbesondere beim Aufnahmeverfahren. Der Kanton solle nur das Aufnahmeverfahren für Bündner Schülerinnen und Schüler regeln. Die Eintrittskriterien für Jugendliche aus anderen Kantonen oder Ländern wolle man selber festlegen, sagt Walker. Dabei liege es im Interesse der Schule, fähige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. «Kommt das Gesetz in der aktuellen Form, ist die Einstufung von Kandidatinnen und Kandidaten fremdgesteuert». Der Kanton gebe vor, «was sie mitbringen müssen».

Ausserkantonale anziehen

Bereits jetzt seien die privaten Bündner Mittelschulen «wesentlich benachteiligt» gegenüber vergleichbaren Schulen in anderen Kantonen. «Wir müssen Schüler abweisen, die an Gymnasien oder Internaten in Engelberg oder Zug problemlos aufgenommen werden», so Walker. Der Staat sollte aber die Aufnahme von externen Schülerinnen und Schüler nicht behindern, sondern fördern. Nur so könne das Weiterbestehen der regionalen Mittelschulen weiterhin gesichert werden – angesichts schlechter Prognosen zu den Schülerzahlen im Kanton.

Auch in Sachen Finanzen fühlt sich das Gymnasium Kloster Disentis bevormundet. Es erhält – wie alle privaten regionalen Mittelschulen Graubündens – vom Kanton eine Schülerpauschale, also einen finanziellen Beitrag pro Schülerin und Schüler. Dieser setzt sich aus einer Betriebs- und einer Investitionspauschale zusammen.

Selber übers Geld verfügen

Dass Letztere – laut Gesetzesentwurf – «zweckgebunden» sein soll, missfällt dem Rektor des Gymnasiums in Disentis. «Das ist unpraktisch und beschneidet die unternehmerische Freiheit der Schulen erheblich», schreibt Walker. Schule und Internat liessen sich räumlich nicht immer klar auseinanderhalten. Da würden Vorschriften die Situation erschweren.

Walker plädiert für eine gesetzliche Regelung in der Art: «Über die Verwendung der Schülerpauschale kann jede Schule nach eigenem Ermessen verfügen.» Sie müsse aber dem Departement Rechenschaft darüber ablegen. Schulen mit finanzieller Flexibilität könnten sich besser auf dem Markt behaupten. Und das würde das dezentrale Bündner Mittelschulsystem stärken, ist er überzeugt.

«Wir hätten gern das nötige Vertrauen.»

Gestrichen haben will der Rektor zudem einen Passus, der es der Schule verbietet, gewinnorientiert zu arbeiten. Die Nicht-Gewinnorientierung wird im Gesetzesentwurf als Voraussetzung für eine Schule aufgeführt, um einen Leistungsauftrag vom Kanton zu erhalten.

Fallschirm in Notlagen

Dem Wunsch nach mehr Freiheit zum Trotz erwartet der Rektor aber eine finanzielle Absicherung in Notlagen. Im Gesetz sollte festgehalten werden, dass der Kanton einer existenziell bedrohten Schule – zeitlich auf fünf Jahre begrenzt – finanziell unter die Arme greifen könne, so die Stellungnahme. Sein Argument: Die Schliessung einer Schule könne selten rückgängig gemacht werden, habe aber grosse wirtschaftliche, regionalpolitische und kulturelle Auswirkungen.

«Wir hätten gern das nötige Vertrauen», formuliert es der Rektor allgemeiner. Und das solle auch im neuen Mittelschulgesetz sichtbar werden.

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