Gelockertes Berufsverbot für Pädophile betrifft die katholische Kirche nicht

Bern, 6.12.17 (kath.ch) Das Berufsverbot für Pädophile soll Ausnahmefälle ermöglichen. Das hat der Nationalrat am Montag beschlossen. Vorbestrafte Sexualstraftäter sollen also – in besonders leichten Fällen – nach Verbüssen der Strafe wieder mit Kindern und Abhängigen arbeiten dürfen, wie die Nachrichtenagentur SDA (4. Dezember) meldete. Der Entscheid hat keine Auswirkungen auf die katholische Kirche in der Schweiz.

In Ausnahmefällen soll nun also der Richter auf die Verhängung eines Tätigkeitsverbots verzichten können. Das hat der Nationalrat am Montag in Anlehnung an den Beschluss des Ständerats vom September beschlossen. Damit haben sich beide Räte für die sogenannte Härtefallklausel entschieden.

«Bagatellfälle» ausgenommen

Es gehe darum, Bagatellfälle vom lebenslangen Berufsverbot auszunehmen, um ein «Minimum an Verhältnismässigkeit» zu gewährleisten, zitiert Schweizer Radio und Fernsehen SRF (4. Dezember) den Berner SP-Nationalrat Alexander.

Damit wird die Pädophilen-Initiative leicht abgeschwächt. Der 2014 von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel bestimmt, dass einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter nie mehr mit Minderjährigen oder Abhängigen arbeiten dürfen. Ausnahmen wären bei einer wortgetreuen Umsetzung des Artikels nicht möglich. Die im Initiativkomitee aktive SVP-Nationalrätin Natalie Rickli bekämpfte die Härtefall-Klausel in der Debatte erfolglos, wie SRF berichtete.

Das Geschäft geht zurück in den Ständerat. Dabei muss insbesondere die Frage geklärt werden, welche Delikte zu einem Tätigkeitsverbot führen sollen.

Ein Täter darf «nie mehr in der Seelsorge mit Kindern» eingesetzt werden

Der neue Verfassungsartikel und seine Anwendung haben keine Auswirkungen auf die Einstellung von kirchlichem Personal, heisst es seitens des Bistums Basel. Der Umgang des Bistums mit vorbestraften Sexualstraftätern ist laut dem Kommunikationsverantwortlichen Hansruedi Huber klar: «Sie werden nicht eingestellt.»

Dass Richter in diesem Bereich «einen verhältnismässigen Spielraum» haben dürfen, sei vertretbar, kommentierte Joseph M. Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz, den Entscheid des Nationalrats. Aber er stellte gegenüber kath.ch fest: »Für die katholische Kirche in der Schweiz ist es klar, dass ein pädosexueller Täter beziehungsweise eine pädosexuelle Täterin nie mehr in der Seelsorge mit Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen eingesetzt werden darf.» Zur Frage eines Deliktkatalogs sagte Bonnemain, «wenn sich ein Seelsorger als Exhibitionist verhalten oder Kinderpornographie konsumiert hat, hat er nichts mehr in der Seelsorge mit Kindern beziehungsweise Minderjährigen zu suchen».

Politik kann der Kirche helfen

Aus Sicht des Sekretärs des Fachgremiums können Entscheidungen der Politik in diesem Bereich für die Kirche «hilfreich» sein. Wenn etwa eine Kirchenleitung nicht bereit sei, einem in diesem Bereich straffällig gewordenen Seelsorger eine neue seelsorgliche Aufgabe anzuvertrauen, eine Kirchgemeinde aber dennoch eine solche Anstellung «durchboxen» wolle, helfe das staatliche Berufsverbot, diese Entscheidung der Kirche durchzusetzen. (rp/bal)

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