Unternehmenssteuerreform darf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden

Medienmitteilung

Vernehmlassungsantwort der anerkannten Kirchen zur Steuerreform 17 – Die Reform der Unternehmenssteuern hat Auswirkungen auf das Gemeinwohl und betrifft in vielen Kantonen auch die Kirchgemeinden. Denn tiefere Erträge aus den Kirchensteuern von Unternehmen schränken deren Möglichkeiten ein, sich für das Wohl der Schwachen einzusetzen. Dies rufen die evangelisch-reformierte, die christkatholische und römisch-katholische Kirche in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Steuerreform 17 in Erinnerung.

Grundsätzlich befürworten die Kirchen die eingeschlagene Richtung. Sie ermöglicht die Schaffung attraktiver Standortangebote für Unternehmen und schiebt gleichzeitig Riegel vor, damit die vorgeschlagenen Instrumente nicht auf Kosten des Gemeinwohls ausgenutzt werden. Zudem berücksichtigt die neue Vorlage des Bundesrates die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden besser als die Unternehmenssteuerreform III.

In zwei Punkten schlagen die Kirchen jedoch Änderungen vor:

Im Begleitschreiben erinnern die Kirchen an die Präambel der Bundesverfassung, gemäss der das staatliche Handeln sich am «Wohl der Schwachen» ausrichten soll, sowie an die besondere Bedeutung der kantonalen und der kommunalen Ebene für das soziale Engagement und für die Kirchenfinanzierung. Dem soll die Reform der Unternehmenssteuern Rechnung tragen.

Unterschrieben ist die Stellungnahme vom Ratspräsidenten des Evangelischen Kirchenbundes, Gottfried Locher, vom Bischof der Christkatholischen Kirche, Harald Rein, vom Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz, Charles Morerod, und vom Präsidenten der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz, Luc Humbel.

Bern, Freiburg und Zürich, 22. November 2017

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