Wie geht die Kirche mit verurteilten Sexualstraftätern um?

Zürich, 15.11.17 (kath.ch) Wie geht man mit verurteilten Tätern um, die sich sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld schuldig gemacht haben? Dieser Frage widmete sich die Jahrestagung der schweizerischen diözesanen Fachgremien «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» am Montag mit einem Podium. Trotz vieler offener Fragen wurde ein hohes Problembewusstsein der Kirche für die Thematik sichtbar.

Sylvia Stam

Ein grosses Problembewusstsein, hochkarätige Fachleute, viele offene Fragen. So lässt sich die Podiumsdiskussion an der Jahrestagung der schweizerischen diözesanen Fachgremien «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» zusammenfassen. Das Podium zeigte eindrücklich, dass die Komplexität der Thematik keine raschen Antworten zulässt. Umso wichtiger sei es, dass diese Fragen gestellt und mögliche Antworten diskutiert würden, wie Joseph M. Bonnemain,

Sekretär des Fachgremiums der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), am Ende der Tagung gegenüber kath.ch sagte.

 

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage nach der Wiedereingliederung von verurteilten Tätern, die ihre Strafe verbüsst haben: «Wo kann man sie einsetzen? Wo und wie können sie leben?», fragte Katharina A. Fuchs, Psychologin und Forscherin am Institut für Psychologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom und dem angegliederten «Centre for Child Protection» (Zentrum für Kinderschutz).

«Niemand möchte einen Sexualstraftäter als Nachbarn.»

Sie wies darauf hin, dass solche Täter oftmals von ihrem früheren Umfeld – Familie, Freunde, Arbeitskollegen – gemieden würden. «Niemand möchte einen Sexualstraftäter als Nachbarn», brachte sie das Unbehagen solchen Menschen gegenüber auf den Punkt. Im kirchlichen Bereich werde ihnen oft eine Tätigkeit mit Senioren angeboten, was jedoch nicht unproblematisch sei.

«Ein Einsatz als Pfarrer ist völlig ausgeschlossen.»

Felix Gmür, Bischof von Basel und Vertreter der SBK im Fachgremium, stellte klar, dass eine solche Person auf keinen Fall Vorgesetzter sein könne, «also kein Pfarrer. Das ist völlig ausgeschlossen», so Gmür. Auch ein Einsatz mit potenziellen Opfern, etwa als Präses der Pfadi, sei ausgeschlossen. Gmür hält auch den Einsatz von strafentlassenen Tätern in der Seniorenarbeit für fragwürdig, daher sieht er Einsatzbereiche höchstens in der Verwaltung. Insgesamt seien die Einsatzmöglichkeiten sehr beschränkt.

Dilemma eines Bischofs

Gmür wies zugleich auf das Dilemma hin, in welchem er sich in solchen Fällen befinde: «Als Bischof bin ich verpflichtet, ihm eine Stelle anzubieten. Gleichzeitig ist das Bistum nicht die Institution, die ihn wählt.»

Schwieriger als der Umgang mit verurteilten Tätern findet der Basler Bischof allerdings den Umgang mit Personen, die nicht verurteilt wurden. Gmür sprach hier von «Grauzonen». Gemeint seien Fälle, wo niemand wisse oder niemand sagen wolle, was passiert sei oder was passieren könnte, präzisierte Gmür später gegenüber kath.ch. «Niemand hat Fakten, aufgrund deren man ein Urteil fällen könnte. Trotzdem ist der Beschuldigte da, und man sucht einen Einsatz für ihn.» In solchen Fällen habe er keine Handhabe, irgendwelche Massnahmen zu ergreifen.

Wie einsichtig ist der Täter?

Zentrales Thema am Podium war des Weiteren die Frage nach der Einsicht des Täters. Gmür erwähnte, dass in gerichtlichen Akten mitunter stehe, der Täter gebe die Tat zu. Doch ob eine solche Einsicht auch einer emotionalen «Herzenseinsicht» entspreche, sei oft nur sehr schwer zu prüfen.

«Nicht alle Täter sind therapierbar.»

Monika Egli-Alge, Psychologin und Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz (forio.ch), bestätigte die Wichtigkeit einer «wahrhaftigen Einsicht» durch den Täter. Wenn dieser noch immer die Einstellung vertrete, dass sein Handeln richtig war, sei dies ein Indiz dafür, dass die Person allenfalls nicht therapierbar sei. Denn «nicht alle Täter sind therapierbar, und nicht jede Therapie wirkt», so Egli-Alge. Ein Votum, das bei vielen Teilnehmern der Tagung hängen blieb, wie Rückmeldungen zeigten.

 

Tranparenz versus Privatsphäre

Die besten Resultate, damit die Rückfallquote bei Sexualstraftätern möglichst klein bleibe, werde mit einer Kombination von Strafe und anderen Massnahmen erreicht, erläuterte Egli-Alge. Bei Pädophilen gehe es darum, dass die Betroffenen lernten, ihr Verhalten zu kontrollieren. «Zu lernen, mit ihrer Neigung umzugehen, ohne Straftaten zu begehen», das sei das Ziel der Arbeit des Forensischen Instituts.

Ein neues Fragefeld öffnete Katharina Fuchs, als sie von Konzepten sprach, die sich an jene Personen richten, die strafentlassene Täter unter sich haben: Diese stünden etwa vor Fragen, ob der Täter wieder rückfällig werden könne oder ob die Mitarbeitenden über die Vergangenheit des Täters informiert werden sollen. Vorgesetzte seien hier im Dilemma zwischen der Transparenz gegenüber den Mitarbeitern und der Privatsphäre des Täters.

Zusammenleben mit einem Täter

Die Frage, wie eine Ordensgemeinschaft mit einem Täter in ihren eigenen Reihen zusammenleben kann, stellte ganz am Schluss ein Teilnehmer der Tagung und Mitglied des Jesuitenordens. Er verwies auf den Fall des Kapuziners, der diesen Frühling Schlagzeilen machte. Der Pädophile, der sich über Jahre hinweg an Jungen vergriffen hatte, hat seine Strafe verbüsst und wurde aus Orden und Klerikerstand entlassen. Er lebt aber weiterhin in einem Kapuzinerkloster. «Wie gehe ich als Ordensmitglied ganz konkret mit diesem Menschen um?»

Eine Frage, die womöglich an einer nächsten Tagung wieder aufgegriffen wird. Bischof Felix Gmür sagte jedenfalls gegenüber Journalisten, dass das Fachgremium sich in einem nächsten Schritt mit Tätertherapeuten austauschen möchte, um sich in genau solchen Fragen weiterzubilden: Wie kann man mit den Tätern in Kontakt treten? Wie kann man deren Umfeld sensibilisieren?

Jahrestagung

An der Jahrestagung 2017 der diözesanen Fachgremien vom 13. November in Zürich nahmen rund 60 Personen aus den Fachgremien der einzelnen Bistümer sowie weitere Verantwortliche aus den Ordinariaten teil. Am Vormittag referierte Katharina A. Fuchs zur Frage nach einer adäquaten Reaktion in Seelsorgeteams, wenn sich jemand im Umgang bezüglich Nähe und Distanz auffällig verhält. Sie informierte ausserdem über Kursangebote des CCP. Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums, informierte über den aktuellen Stand der Arbeit der Fachkommission Genugtuung (siehe Infobox rechts).

Missbrauchs-Opfer müssen das Heitere mit dem Dunkeln verbinden

 

 

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/wie-geht-die-kirche-mit-verurteilten-sexualstraftaetern-um/