Rechte garantieren

Es gehört zu den Aufgaben des Rechtsstaates, das Leben des Menschen in all seinen Phasen zu schützen, Religionsfreiheit zu gewährleisten und die Versammlungsfreiheit zu garantieren, sagt Bischofsvikar Christoph Casetti im Infoblatt des Bistums Chur. Der Obwaldner Regierungsrat trete nicht für all diese Rechte ein. Für ihn könne man «nur noch beten».

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