Nationaler muslimischer Dachverband pocht auf Gleichbehandlung der Muslime

Regensdorf ZH, 2.10.17 (kath.ch) Nach den Zürcher Muslimen kritisiert nun auch die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (Fids) das Ja des Nationalrats zur Motion von Lorenzo Quadri. Ein Verbot der Finanzierung durch ausländische Geldquellen müsste für sämtliche Religionsgemeinschaften gelten, schreibt die Fids in einer Stellungnahme. Der Vorstoss des Tessiner Politikers verlangt ein Verbot für Moscheen, Geld aus dem Ausland anzunehmen.

Der muslimische Dachverband weist auf die Verankerung des Gebots der Gleichbehandlung in der Bundesverfassung und dessen rechtsstaatliche Bedeutung hin. Die Verfassung und «unsere Gesetze» sollten eine bestimmte Religionsgemeinschaft oder eine bestimmte ethnische Gemeinschaft nicht unter «Generalverdacht» stellen oder diskriminieren, heisst es in der Stellungnahme vom 29. September, die in französischer Sprache verfasst ist. Ein allfälliges Verbot der Finanzierung durch ausländische Geldquellen müsste aus Sicht der Fids für alle religiösen Organisationen gelten.

Der Vorstoss von Quadri lasse zudem die «beträchtlichen Anstrengungen» ausser Acht, die die grosse Mehrheit der muslimischen Vereine in der Schweiz unternähmen, «um die lokale Finanzierung zu garantieren und ihre Unabhängigkeit vom Ausland zu erhöhen».

Vorschriften für Predigtsprache stossen auf Ablehnung

Die Motion Quadri wurde am 26. September mit 94 zu 89 Stimmen vom Nationalrat knapp angenommen. Sie verlangt aber mehr als ein Verbot für Moscheen, Geld aus dem Ausland anzunehmen. Der Politiker, der der «Lega dei Ticinesi» angehört, fordert zudem, islamische Zentren müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Herkunft und Verwendung der Finanzen offen zu legen und ihre Predigten in der regionalen Sprache abzuhalten.

Die Fids kritisiert auch die angestrebte Vorgabe zur Predigtsprache. Im Kanton Zürich würden katholische Gottesdienste auch in anderen Sprachen als Deutsch gefeiert. Wenn man die Muslime «zwingen» wolle, in einer lokalen Sprache zu predigen, müsse man auch hier den Grundsatz der Gleichbehandlung und die Folgen für die anderen religiösen Traditionen berücksichtigen, heisst es in der Stellungnahme weiter.

Auch Bundesrat argumentiert mit Gleichbehandlung

Die Zürcher Muslime hatten sich bereits vergangene Woche kritisch zur Annahme der Motion geäussert. Ein Verbot, das sich ausschliesslich gegen muslimische Gemeinschaften richte, käme einer «gesetzlich verankerten Ungleichbehandlung» gleich, hiess es in einer Mitteilung der Vereinigung der Islamischen Organisationen in der Schweiz (Vioz) vom 27. September.

Auch der Bundesrat hatte mit dem Gebot der Gleichbehandlung von Muslimen und Nichtmuslimen argumentiert. Gegen die Motion hatten sich im Nationalrat die FDP, die SP und die Grünen gestellt. (bal)


Zürcher Muslime wehren sich gegen gesetzliche Ungleichbehandlung

 

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