Markus Büchel: Burkaverbot tangiert Religionsfreiheit nicht

St. Gallen, 24.9.17 (kath.ch) Für den St. Galler Bischof Markus Büchel ist ein Verhüllungsverbot kein Angriff auf die Religionsfreiheit. Der Koran schreibe die Verhüllung nicht vor, sagte er gegenüber Schweizer Radio SRF (23. September). Die Frage, inwiefern ein Verhüllungsverbot die Religionsfreiheit tangiert, beantworten christliche Vertreter unterschiedlich, wie diverse Stellungnahmen zeigen.

«Grundsätzlich hat jede Religion das Recht, ihr Auftreten zu bestimmen», so Büchel wörtlich. Die Verhüllung des Gesichts für Musliminnen werde im Koran jedoch so nicht angeordnet. Entsprechend müsse sich jemand, der in einer anderen Kultur lebt, an die dort haltenden Grundsätze halten: «Bei uns ist es so, dass man jemanden an seinem Gesicht erkennen können muss.» Auch zur Integration der Betroffenen wäre das hilfreich. Eine Stellungnahme zu einem Gesetz, welches das Tragen der Burka verbieten würde, gab Büchel nicht explizit ab.

Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Freiburg und Genf sowie Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hatte sich anfangs August in einem Interview mit der «NZZ» mit dem Argument der Religionsfreiheit gegen ein absolutes Verbot der Burka ausgesprochen: «Es gilt die Religionsfreiheit, ein absolutes Burkaverbot würde ich daher nicht unterstützen», so Morerod im Interview.  Er erachtet es jedoch ebenfalls als nötig, «dass man aus Sicherheitsgründen das Gesicht sehen kann, wenn jemand Behördenkontakt hat.» In der Schweiz sei es grundsätzlich wichtig für die menschlichen Beziehungen, das Gesicht zu zeigen. «Die Bereitschaft dazu anerkennen wir als Wert.»

Offene Haltung der SBK

Zur Initiative, die sich für ein nationales Verhüllungsverbot ausspricht, hatte sich die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) bereits vor einem Jahr geäussert und diese als «Zeichen einer ernst zu nehmenden Verunsicherung» gedeutet. Die in der Schweiz gewährleistete Religionsfreiheit schütze das Tragen religiöser Kleidung und anderer religiöser Zeichen im öffentlichen Raum. «Dabei muss die Bekleidungsweise es erlauben, sich jederzeit zu erkennen zu geben, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu ermöglichen», so die offen bleibende Stellungnahme der Bischöfe.

Klartext spricht hingegen die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA), die bereits zwei Tage nach dem Zustandekommen der Initiative die Ja-Parole herausgegeben hat: «Wir sind offen für jede Art von Religion. Jeder soll seine Religion in unserem Land soll ausleben können», sagt Simon Bucher, Kommunikationsleiter der SEA gegenüber SRF. Wenn es um kulturelle Aspekte gehe, die in der Schweiz verankert sind, müsse die Religionsfreiheit aber zu einem gewissen Teil eingeschränkt werden können.

Das Egerkinger Komitee um SVP-Nationalrat Walter Wobmann hatte am 13. September die erforderlichen 100’000 Unterschriften für die Volksabstimmung über ein Verhüllungsverbot erreicht. Diese verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Orten verhüllen darf. Die Abstimmung wird voraussichtlich 2019 stattfinden. Im St. Galler Kantonsparlament wird derzeit über ein kantonales Verhüllungsverbot diskutiert. (sys/aktualisiert: 25.9.)


Schweizerische Evangelische Allianz findet Burkaverbot «akzeptabel»

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