Burkaverbot kommt auch nach St. Gallen

St. Gallen, 20.9.27 (kath.ch) Nach dem Tessin verbietet nun auch der Kanton St. Gallen die Ganzkörperverhüllung. Mit 59 gegen 54 Stimmen setzten sich die Verbotsbefürworter am 18. September im Kantonsrat durch. Neben der SVP machte sich auch die CVP für ein Verbot stark.

Auf Antrag der vorberatenden Kommission einigte sich das Parlament auf eine Strafbestimmung mit folgendem Wortlaut: «Wer sich im öffentlichen Raum sowie an Orten, die öffentlich zugänglich sind, durch Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet, wird mit Busse bestraft.»

Der Vorlage steht noch eine zweite Lesung bevor. Mit einem Kippen des Entscheides ist trotz knappem Abstimmungsresultat nicht zu rechnen, zumal die SVP und die CVP mit 66 von 120 Sitzen über eine Mehrheit im Kantonsrat verfügen. Mit dem Verbot wird der von der Regierung gemachte Vorschlag hinfällig. Dieser sah vor, nur Personen zu büssen, die sich im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen weigerten, trotz Aufforderung die Gesichtsverhüllung abzulegen.

SVP sieht Verbot als «Zeichen gegen Extremismus»

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» am 18. September berichtete, will die SVP mit dem Verbot ein «Zeichen gegen den Extremismus» setzen. Die anderen Parteien bezeichneten den Vorschlag der befürwortenden Parteien als Scheinregelung, die FDP mahnte vor «reiner Symbolpolitik», während die Sozialdemokraten von Gesetzen sprachen, «die niemand braucht».

Bis anhin kennt einzig der Kanton Tessin ein generelles Verhüllungsverbot. Dieses ist seit gut einem Jahr in Kraft, nachdem sich das Stimmvolk 2013 dafür ausgesprochen hat.

Eine nationale Volksabstimmung zum Burkaverbot steht noch bevor. Am 15. September reichte das Egerkinger Komitee 106’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Damit kommt eine Volksabstimmung in absehbarer Zeit zustande. (ref.ch/su)

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