Flyer ermuntert Verdingkinder, Entschädigung zu beantragen

Bern, 23.8.17 (kath.ch) Bislang haben erst wenige ehemalige Verdingkinder eine finanzielle Entschädigung aus dem Solidaritätsfonds beantragt. Weil die Frist Ende März 2018 abläuft, haben die Initianten der Wiedergutmachungsinitiative nun einen Flyer lanciert, der in den nächsten Wochen an Alters- und Pflegeheime verschickt wird.

«Sind Sie ein ehemaliges Verding- oder Heimkind, das vor 1981 körperlichen oder psychischen Missbrauch und Gewalt erlebt hat?», lautet die erste Frage auf dem Flyer, der kath.ch vorliegt. «Wurden Sie damals zu einer Abtreibung gezwungen? Wurden Sie zwangssterilisiert oder zwangsadoptiert?» Solche Personen haben Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken, heisst es auf dem Flyer, der vom Bund gemeinsam mit der Guido Fluri-Stiftung herausgegeben wurde, weiter.

Der Flyer ist Teil einer breit angelegten Informations- und Sensibilisierungskampagne. 300 Millionen Franken hatte das eidgenössische Parlament im Herbst letzten Jahres für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gesprochen. Von den rund 20’000 Betroffenen haben sich bislang gegen 3000 gemeldet, wie Luzius Mader, der hierfür zuständige Delegierte des Bundes, am Montag gegenüber Schweizer Radio SRF sagte.

Auch Seelsorger sind gefragt

Da viele der Opfer inzwischen alt und gebrechlich sind, sei davon auszugehen, dass zahlreiche Personen inzwischen in Alters- und Pflegeheimen lebten, von der Spitex zu Hause betreut würden, öfters einen Arzt aufsuchten oder in Kliniken in Behandlung seien, teilte Pascal Krauthammer, Kampagnenleiter der Wiedergutmachungsinitiative, auf Anfrage mit. Daher würden die Flyer vor allem in solchen Institutionen aufgelegt. «Wir sind froh, wenn auch Seelsorgende ein sensibles Ohr zeigen und allfällige Betroffene auf den Solidaritätsfonds aufmerksam machen», sagte Kampagnenleiter Pascal Krauthammer gegenüber kath.ch.

Als Gründe für die niedrige Zahl von Antragstellern werden etwa die Scham der Betroffenen genannt, einen Antrag auf finanzielle Entschädigung zu stellen, andere glaubten, das Vorgehen dazu sei kompliziert. Dem widerspricht Mader gegenüber SRF. Auch auf dem Flyer heisst es: «Die kantonalen Anlaufstellen unterstützen Sie unkompliziert beim Ausfüllen des Gesuchs am Telefon, vor Ort oder auf Wunsch auch zu Hause.» (sys)

Hinweis: Der Flyer kann ab September bestellt werden bei: sekretariat@fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch. Das Gesuchsformular kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen unter: 058 462 42 84.

 

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