Ex-Pfarrer muss für Drogenhandel nicht ins Gefängnis

Zürich, 12.8.17 (kath.ch) Ein Solothurner Ex-Pfarrer, der sich aus Hilfsbereitschaft in den Drogenhandel hineinziehen liess, ist am Freitag mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt bestraft worden. Das meldet das Portal ref.ch mit Berufung auf die Nachrichtenagentur sda.

Gemäss dem Bericht hatte das Bezirksgericht Bülach den 46-Jährigen im vergangenen Jahr noch zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt, von denen er sieben Monate hätte absitzen sollen. Das Zürcher Obergericht zeigte nun aber Milde und verhängte lediglich eine Bewährungsstrafe.

Der reformierte Pfarrer muss also nicht hinter Gitter, sofern er sich zwei Jahre nichts zuschulden kommen lässt. Er hofft, irgendwann wieder in den Pfarrberuf einsteigen zu können, wie der Pfarrer gegenüber «Tele M1» erklärte. Der ehemalige Seelsorger aus dem Kanton Solothurn wurde wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher versuchter Geldwäscherei verurteilt.

Keinen Wunsch abschlagen

Der Ex-Pfarrer hatte laut den Medienberichten einer jungen Frau keinen Wunsch abschlagen können. So buchte er ihr zuliebe Flugtickets für Leute, die er gar nicht kannte, streckte Geld vor und erhielt es von anderen Unbekannten zurück, und er überwies Geld ins Ausland.

Im Dezember 2014 wurde der Ex-Pfarrer am Flughafen Zürich verhaftet. Er hatte auf Wunsch der Frau einen Mann aus Brasilien abgeholt, der Kokain zwei Kilogramm im Gepäck trug. (ref.ch/rp)

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