Ehe für alle: Gesellschaftlicher Fortschritt oder Kniefall vor dem Zeitgeist?

Chur, 3.8.17 (kath.ch) Die Diskussion um die «Ehe für alle» betrifft nicht allein die Politik. Eine Öffnung der Ehe als zivilrechtlich anerkannte Form des Zusammenlebens für gleichgeschlechtliche Paare erfordert auch die Aufmerksamkeit der Kirchen mit ihrem Ehebegriff. Ein Gastkommentar von Manfred Belok, Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Hochschule Chur.

Verkehrte Welten: Bis vor kurzem sahen viele die Ehe ernsthaft infrage gestellt. Ist doch die Zahl der standesamtlichen Trauungen rückläufig und noch weniger Menschen wollen kirchlich heiraten. Und nun das: Vehement artikuliert sich der Wunsch nach einer «Ehe für alle». Ist dies nicht ein Beleg für die nach wie vor hohe Bedeutung der Ehe?

In Deutschland beschloss unlängst der Bundestag ein Gesetz, in dem es heisst: «Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen». Nun steht die «Ehe für alle», die es mit Spanien und Portugal, Frankreich und Irland, Finnland und Malta bereits in insgesamt 14 europäischen Staaten gibt, auch in Bundesbern auf der politischen Agenda.

Die Ehe als Konsens ist eine fortschrittliche Erfindung der Kirche.

Die Ehe, so Immanuel Kant schon vor über 200 Jahren, ist nichts anderes als ein «Vertrag auf Zeit», ein Vertrag über den «wechselseitigen Besitz der Personen» im Rahmen einer «Geschlechtsgemeinschaft». Die Ehe als Konsens zweier erwachsener Menschen, öffentlich und vor Zeugen bekundet, ist eine fortschrittliche Erfindung der Kirche. Sie wollte so Zwangs- und Zweckehen erschweren, die Adelshäuser untereinander schlossen, und sie wollte den «klandestinen» Ehen, den heimlich geschlossenen Ehen ein Ende setzen. Hier erwies sie sich als Anwalt der Frauen und gab ihnen Rechtssicherheit. Seit dem späten 12. Jahrhundert gilt die Ehe als Sakrament, als unlösbarer Lebensbund zwischen Mann und Frau.

Die Ehe als Institution, die – nicht nur aus christlicher Überzeugung – die Liebes- und Lebensgemeinschaft von einer Frau mit einem Mann schützt, ist eine kulturelle Errungenschaft. Deshalb empfinden die einen die staatliche Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts als Kulturschock, andere wiederum feiern sie als Kulturrevolution.

Aufgabe des Staates ist es nicht, die Wahl der Lebensform seiner Bürgerinnen und Bürger zu bewerten, sondern die wechselseitigen Rechte und Pflichten in der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge zu regeln, und so Rechtssicherheit herzustellen und den Schwächeren zu schützen.

Aufgabe des Staates ist es nicht, die Wahl der Lebensform zu bewerten.

Wenn eigener Nachwuchs, also Dritte ins Spiel kommen und die Ehe sich zur Familie erweitert, braucht es eigens definierte Schutzrechte. Daher stellt der Staat Ehe und Familie als «Keimzelle der Gesellschaft» unter seinen besonderen Schutz, wobei die Schweizerische Bundesverfassung in Artikel 14 ausdrücklich zwischen «Ehe» und «Familie» unterscheidet.

Ein Schutzauftrag aber ist kein Diskriminierungsgebot und verbietet nicht, auch anderen Lebenspartnerschaften, die verbindlich füreinander einstehen wollen, den Bund der Ehe zu ermöglichen und für diese dieselben Rechte (Steuer- Vermögens-, Erbschaftsrecht usw.) und Pflichten vorzusehen. Zumal: Keinem heterosexuellen Paar wird irgendetwas genommen, wenn auch gleichgeschlechtliche Paare das Recht bekommen, eine Ehe zu schliessen.

Im römisch-katholischen Kirchenrecht ist die Ehe «auf das Wohl der Ehegatten» und nicht mehr – in Umkehrung früherer Gewichtung – primär «auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet» (CIC 1983/can. 1055 §1). Denn sonst dürften weder Paare jüngeren Alters heiraten, denen der Kinderwunsch versagt ist, noch Paare über 60, die wissen, dass sie keine Kinder mehr bekommen können.

Im Kirchenrecht ist die Ehe auf das Wohl der Ehegatten hingeordnet.

Was die Ehe als Lebens-, Liebes- und Solidargemeinschaft ausmacht, ist doch, dass zwei Menschen in verlässlicher Liebe und Treue verbindlich füreinander lebenslange Verantwortung übernehmen. Durch eine staatliche Öffnung der Ehe wird das römisch-katholische Eheverständnis in keiner Weise tangiert. Weiterhin gilt es nur für die Verbindung von Frau und Mann mit der prinzipiellen Öffnung auf Familie.

Die aktuelle Diskussion bietet der Kirche jedoch die Chance, sich dem Thema Homosexualität im Ganzen neu zu stellen und über neue liturgische Formen wie Segensfeiern für homosexuelle Paare nachzudenken. (ms)

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/ehe-fuer-alle-gesellschaftlicher-fortschritt-oder-kniefall-vor-dem-zeitgeist/