100 Jahre Einstehen für die katholische Medienarbeit

Freiburg, 27.5.17 (kath.ch) Zu seinem 100-jährigen Bestehen lädt der Schweizerische Katholische Presseverein SKPV im September zu einer Jubiläumsfeier auf dem Zugersee. «In Bewegung bleiben» will der Verein nicht nur an dieser Feier, sondern laut seinem Präsidenten Markus Vögtlin auch in der künftigen Tätigkeit. Am Freitag hielt der SKPV in Freiburg Generalversammlung und verschlankte dabei seine Statuten.

Am 9. September wird in Zug ein Schiff ablegen, auf dem 100 Jahre Einstehen für katholische Pressearbeit gefeiert werden. Damit kehrt der SKPV für sein Jubiläum an den Gründungsort zurück. 1916 bereits wurde in der Kolinstadt die Idee eines Vereins für katholische Pressearbeit aus der Taufe gehoben und ein Jahr später konnte der Verein seine Tätigkeit aufnehmen.

An der Feier im Herbst wird selbstredend die katholische Medienarbeit im Zentrum stehen. Unter anderen wird dort auch der Präsident der CVP Schweiz, der Zuger Nationalrat Gerhard Pfister, auftreten. Als Zückerchen im voraus hat das von Melchior Etlin geführte katholische Pressesekretariat aus Anlass des Jubiläums sämtliche 100 Jahresberichte des Vereins digitalisiert.

Grundlagenarbeit für Mediensonntag

Heute steht der SKPV vor allem als Dienstleister im Einsatz. Ein wesentlicher Teil davon ist die inhaltliche Gestaltung und Administration des Mediensonntags der katholischen Kirche, der dieses Jahr am 28. Mai begangen wird. An diesem Sonntag wird die sogenannte Medienkollekte aufgenommen, die zum weitaus grössten Teil den drei sprachregionalen katholischen Medienzentren zu Gute kommt. 2016 hat die Medienkollekte ein Ergebnis von 302’000 Franken erzielt.

An der Generalversammlung in Räumlichkeiten des Franziskanerklosters in Freiburg (siehe Text rechts) wurden weiter die Vereinsstatuten verschlankt und in einigen Artikeln auch präzisiert. Dies war nötig, nachdem der Vorstand im vergangenen Jahr wegen einer juristischen Auseinandersetzung mit einem aus dem Verein ausgeschlossenen Mitglied blockiert gewesen war. Zudem wurde im Zweck- und Zielartikel ausdrücklich die Förderung der Medienarbeit in «ökumenischer Offenheit» in die Statuten aufgenommen und um die Aufgabe der Förderung des Medienverständnisses überhaupt ergänzt. (ms)

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