Sexuelle Übergriffe: Neutrale Untersuchungskommission nimmt Arbeit auf

Medienmitteilung

Wie angekündigt hat die Schweizer Kapuzinerprovinz im Falle der sexuellen Übergriffe durch J.A. (geb. 1940) eine neutrale Untersuchungskommission eingesetzt. Strafrechtlich ist der Fall bereits abgeschlossen durch das Urteil vom 5. Januar 2012 des Strafgerichtshofes von Grenoble und durch die Feststellung der Verjährung durch die Untersuchungsrichterin des Kantons Freiburg vom 3. Dezember 2008. Die neutrale Untersuchungskommission soll jetzt die Vorfälle und die getroffenen Massnahmen jener Zeit aufarbeiten und prüfen. Die Kommission setzt sich zusammen aus Dr. Alexandre Papaux, Anwalt und ehemaliger Kantonsrichter; Prof. Dr. Francis Python, Professor em. für Zeitgeschichte; Prof. Dr. Yves Mausen, Professor für Rechtsgeschichte und Religionsrecht. Die Kommission hat vollständigen Zugang zu den Archiven sowohl der Kapuziner wie auch zum Archiv der Diözese LGF. Das Studium der Akten wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen. Anschliessend wird das Ergebnis der Untersuchungskommission der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Im Übrigen erinnern wir daran, dass sich Opfer von sexuellen Übergriffen durch Kapuziner jederzeit an den Provinzial der Kapuziner oder an eine der kirchlichen oder neutralen Opferberatungsstellen wenden können.

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