Ein Feiertag zu Ehren der Mütter

Zürich, 14.5.17 (kath.ch) Der Muttertag, Feiertag zu Ehren der Mütter, wird immer am 2. Maisonntag in mehr als 40 Ländern begangen. Er geht zurück auf die amerikanische Methodistin Ann Jarvis; ab 1907 kämpfte sie für einen Mütter-Ehrentag. Anlass war der erste Todestag ihrer eigenen Mutter. US-Präsident Thomas Woodrow Wilson erklärte 1914 per Gesetz den Muttertag in den USA zum offiziellen Staatsfeiertag.

In der Schweiz waren es die Unions Chrétiennes de Jeunes Gens de la Suisse romande und die Heilsarmee, die sich zuerst um den Muttertag gekümmert haben. In der Westschweiz wurde bereits 1914 zu einem Tag aufgerufen, an dem die Mütter im Zentrum stehen sollen; in der deutschen Schweiz kam dies 1917.

Heute ein «Tag der Floristen»

Beide Initiativen waren in ihren jeweiligen Institutionen erfolgreich, blieben jedoch bis in die zwanziger Jahre hinein auf kleine Kreise beschränkt. Später engagierten sich Floristen, der Gärtner und Konditoren auf Verbandsebene sich für den Muttertag zu engagieren. Heutzutage profitieren vor allem die Blumenhändler von dem Gedenktag.

Auf der Seite feiertagskalender.ch heisst es zum Muttertag: «Eigentlich sollte jeder Tag Muttertag sein. An diesem Sonntag aber sollten Kinder und Partner der Mutter speziell danken: Mit Anwesenheit und Zeit. Klar, Blumen zu kaufen, das Frühstück zu servieren, sowie andere Aufmerksamkeiten und Geschenke sind natürlich auch nicht verkehrt.» (kna/ms)

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