Jetzt dürfen auch Piusbrüder Paare kirchlich trauen

Rom, 4.4.17 (kath.ch) Papst Franziskus kommt der von Rom getrennten traditionalistischen Piusbruderschaft einen weiteren Schritt entgegen: Deren Ortsbischöfe dürfen künftig ehewillige Paare kirchlich trauen. Die Ehe werde dann auch von der katholischen Kirche kirchenrechtlich anerkannt. 

Wie schon bei der früher erteilten Beichtvollmacht gehe es um «das Ziel, die Priesterbruderschaft des heiligen Pius X. in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen», heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten Schreiben von Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Ludwig Müller an die Bischofskonferenzen weltweit.

Trotz der «derzeit objektiv andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der Piusbruderschaft» wolle Franziskus den Anhängern dieser Gemeinschaft in ihren Gewissensnöten entgegenkommen, so der Präfekt der Glaubenskongregation. Zugleich könne dies «manche Unsicherheiten in Bezug auf die Gültigkeit des Ehesakramentes» beseitigen und «zur vollen institutionellen Einigung beitragen».

Die Regelung sieht vor, dass «wann immer möglich» ein Diözesanpriester oder regulärer Priester den Ehewillen des Paares erfragt. Dieser Akt findet nach der alten Ordnung der Liturgie am Anfang der Messe statt. Die Brautmesse selbst wird dann von einem Priester der Bruderschaft zelebriert. Ausnahmsweise kann der zuständige Bischof auch die sogenannte Konsenserfragung auch dem Geistlichen der Piusbruderschaft erlauben; dabei ist sicherzustellen, dass dieser die Trauungsdokumente zeitnah der Diözesankurie übermittelt. (cic)

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