TalkTäglich – Härtere Gangart bei Eritreern

Eritreer gelten in der Schweiz nicht mehr automatisch als Flüchtlinge. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die illegale Ausreise nicht mehr als Fluchtgrund anerkannt wird. Basis für die härtere Gangart bildet ein Bericht über Eritrea, der festhält, dass die Situation im Land nicht mehr so gefährlich und die Bestrafungen für illegal Ausgereiste nicht mehr so schwerwiegend sind. Bislang riskierte man eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Konsequentes Durchgreifen oder verantwortungslose Leichtsinnigkeit? Die kontroverse Diskussion heute im «TalkTäglich».

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