Vatikan überarbeitet Richtlinien zur Priesterausbildung

Rom, 9.12.16 (kath.ch) Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch soll künftig weltweit fester Bestandteil der Ausbildung katholischer Priester sein. Diesem Thema müsse «grösste Aufmerksamkeit» gewidmet werden, heisst es in aktualisierten vatikanischen Richtlinien zur Priesterausbildung, die der «Osservatore Romano» in seiner Donnerstagausgabe veröffentlichte.

Es sei darauf zu achten, das Kandidaten für das Priesteramt «in diesem Bereich nicht in ein Verbrechen oder problematisches Verhalten verwickelt gewesen sind», heisst es in dem Dokument weiter. Der Vatikan ermahnt die Bischöfe in diesem Zusammenhang dazu, «sehr vorsichtig» zu sein, wenn aus Priesterseminaren anderer Bistümer entlassene Kandidaten, um Aufnahme in ihrem Seminar ersuchten.

Die Richtlinien empfehlen zugleich, Frauen an der Priesterausbildung in Seminaren und Universitäten zu beteiligen. Die Fähigkeit, mit Frauen in Kontakt zu stehen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, müsse in die Beurteilung des Kandidaten eingehen. Der Vatikan sieht zugleich Kurse zu Klimawandel und Umweltzerstörung für angehende Priester vor.

Ausschluss Homosexueller

Das Dokument mit dem Titel «Das Geschenk der Priesterberufung» stammt von der Kleruskongregation, die im Vatikan für die Priesterausbildung zuständig ist. Die bislang gültige Fassung der Richtlinien für die Priesterausbildung stammte aus dem Jahr 1985. Die überarbeitete Version muss nun von den nationalen Bischofskonferenzen angewandt werden.

Der Vatikan bekräftigt zugleich den Ausschluss praktizierender Homosexueller vom Priesteramt sowie Männern, die «tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen». Die Richtlinien zitieren hierbei ein vatikanisches Dokument aus dem Jahr 2005.

Angehende katholische Priester sollen nach dem Willen des Vatikan zur Nutzung sozialer Medien ermuntert werden. Damit könnten sie Kontakte aufbauen und die christliche Botschaft verkünden. Sie müssten jedoch im besonnenen Umgang mit diesen Medien geschult werden.

Kompetenz des Ortsbischofs

Die Richtlinien bekräftigen ferner, dass die Entscheidung über die Zulassung eines Kandidaten zum Priesteramt in die Kompetenz des Ortsbischofs falle. Sie empfehlen den Bischöfen jedoch nachdrücklich, ein ablehnendes Urteil der Seminarleiter und Ausbilder zu akzeptieren. Die Erfahrung lehre, dass häufig sowohl die Kandidaten selbst als auch die Ortskirchen litten, wenn sich ein Bischof über das Votum der Ausbilder hinwegsetze. (cic)

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