Zürcher Katholiken nennen zwei Bedingungen zum «Bistum Zürich»

Zürich, 24.6.16 (kath.ch) Der Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich hat auf Bischof Vitus Huonders Vorschlag geantwortet, eine Kommission zur weiteren Prüfung des Projekts «Bistum Zürich» einzusetzen. Der Synodalrat begrüsst diesen Vorschlag unter zwei Bedingungen: Die übrigen Bistumskantone müssten zustimmen und die Mitwirkung ortskirchlicher Gremien müsste bei der Wahl der Bischöfe gewährleistet bleiben.

Der Synodalrat nimmt «mit grosser Befriedigung» zur Kenntnis, dass der Churer Bischof sich den Gründen, die für ein Bistum Zürich sprechen, anschliesst, wie es in einem am 21. Juni verabschiedeten Schreiben des Synodalrats heisst, das am 24. Juni veröffentlicht wurde. Die Vorbereitung eines solchen Projekts sei jedoch grosse Beachtung zu schenken, denn in dieser Phase gehe es darum, «ob ein Projekt überhaupt gestartet werden soll».

Die Körperschaft nennt zwei Voraussetzungen, die für einen Erfolg des Projekts «Bistum Zürich» «unabdingbar» seien:

Zum einen brauche es die Zustimmung der übrigen Bistumskantone. Der Synodalrat schlägt vor, innerhalb der «Biberbrugger-Konferenz» – dem Zusammenschluss der Körperschaften der Churer Bistumskantone – auszuloten, unter welchen Bedingungen diese der Bildung eines Bistums Zürich zustimmen könnten.

Eine zweite Bedingung ist für die Zürcher Katholiken «eine rechtlich festgelegte Mitwirkung ortskirchlicher Gremien bei der Wahl der Bischöfe. Diese Mitwirkung muss bestehenden Mitentscheidungsformen mindestens gleichwertig sein», heisst es im Schreiben. Dieses Anliegen habe beim Abschluss der gesamtschweizerischen Synode 72 breite Zustimmung gefunden, auch von der Schweizer Bischofskonferenz.

Mitspracherecht bei Bischofswahl im Bistum Chur

Hintergrund der zweiten Bedingung ist die Tatsache, dass bei der Wahl des Bischofs von Chur das Churer Domkapitel ein Mitspracherecht hat: Nach der Annahme des Rücktritts des amtierenden Bischofs von Chur durch den Papst erkundigt sich jeweils der Apostolische Nuntius in der Schweiz nach geeigneten Kandidaten. Ihm ist freigestellt, wie er dabei vorgeht. Das Ergebnis seiner Befragungen meldet er der Kongregation für die Bischöfe in Rom. Dort wird unter den Vorschlägen eine Auswahl getroffen. Der Nuntius muss anschliessend Referenzen zu den ausgewählten Kandidaten einholen. Aufgrund dieser Ergebnisse erstellt der Vatikan eine Liste mit drei Kandidaten. Aus dieser Liste wählt dann das 24-köpfige Churer Domkapitel den neuen Bischof.

Dem Domkapitel gehören neben den fünf «residierenden Domherren» Domherren aus den verschiedenen Bistumskantonen an. Das Bistum Chur umfasst die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Graubünden, Uri, Ob- und Nidwalden.

Viel Lärm bei Ernennung von Haas und Huonder

Bei der Ernennung von Wolfgang Haas zum Bischof von Chur im Jahr 1990 wurde das Domkapitel umgangen, denn Papst Johannes Paul II. ernannte den damaligen Bischöflichen Kanzler unter Diözesanbischof Johannes Vonderach zum Weihbischof und Bischofs-Koadjutor mit Nachfolgerecht. Seit diesem Zeitpunkt ist es zum offenen Streit zwischen der Bistumsleitung und den Bistumskantonen gekommen. Letztere beklagen, dass das Bistum mit Haas und Huonder durch sehr konservative und wenig kooperative Bischöfe geführt wurde beziehungsweise wird.

Auch bei der Wahl von Vitus Huonder im Jahr 2007 zum Bischof von Chur wurde Unmut laut. Neben Vitus Huonder seien auf der Dreierliste zwei Geistliche aufgeführt worden, die für das Domkapitel nicht wählbar waren. (sys/gs)

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