Vatikan wertet Gedenktag der Maria Magdalena auf

Rom, 10.6.16 (kath.ch) Der Vatikan wertet den Gedenktag der Heiligen Maria Magdalena auf. Der Gedenktag der Heiligen am 22. Juli werde in der römisch-katholischen Kirche zukünftig als «Fest» eingestuft, teilte der Vatikan am Freitag, 19. Juni, mit und veröffentlichte ein entsprechendes Dekret der Gottesdienstkongregation, das auf den 3. Juni datiert ist.

Dies sei ein Wunsch des Papstes und entspreche zudem dem «aktuellen kirchlichen Kontext, der nach einer tieferen Reflexion über die Würde der Frau» verlange, so der Sekretär der Gottesdienstkongregation, Erzbischof Arthur Roche, in einem Begleitartikel der Vatikanzeitung «Osservatore Romano».

Zum Gedenktag der Heiligen kommt nun ein eigener Präfationstext, was es sonst nur bei wenigen anderen Heiligen gibt. Der offizielle deutsche Wortlaut der neuen einleitenden Worte zum Hochgebet am Gedenktag müsse noch zwischen der deutschen Bischofskonferenz und dem Vatikan abgestimmt werden, hiess es aus dem Vatikan.

Laut Bibel gehörte Maria Magdalena neben den Jüngern zum engeren Kreis um Jesus. Ihr Beiname «Magdalena» soll von ihrem Heimatort «Magdala» abgeleitet worden sein. Gemäss den Evangelien wohnte sie der Kreuzigung Jesus und seiner Kreuzabnahme bei und blieb nach seiner Grablegung weinend am Grab. Sie war es demnach auch, die das Grab später leer vorfand und dem    auferstandenen Jesus begegnete. Maria Magdalena wird in der weiteren Tradition mit der namenlosen Sünderin, die Jesus die Füsse salbte, gleichgesetzt.

Jahr der Barmherzigkeit

Laut Erzbischof Roche traf der Papst seine Entscheidung zur Aufwertung ihres Gedenktags «gerade im Kontext des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit», um die «Bedeutung dieser Frau auszudrücken, die Christus gegenüber eine grosse Liebe zeigte und von ihm sehr geliebt wurde.»

Zudem betonte er in seinem Text ausdrücklich den Apostelrang von Maria Magdalena. «Sie ist Zeugin des auferstandenen Christus und verkündet die Botschaft von der Auferstehung des Herrn, wie die übrigen Apostel. Darum ist es richtig, dass die liturgische Feier dieser Frau denselben Grad eines Festes erhält wie die Feiern der Apostel im Römischen Generalkalender.» (cic)

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