Kirche unterstützt Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter

Chur/Bern, 3.6.16 (kath.ch) Verurteilte Pädophile dürfen künftig ausnahmslos nicht mehr mit Kindern arbeiten. Dies sieht die Botschaft zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative vor, die der Bundesrat am Freitag, 3. Juni, zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Die Kirche begrüsst alle Massnahmen seitens des Staates, welche eine Nulltoleranz im Bereich der sexuellen Übergriffe bekräftigen, sagte der Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Joseph Bonnemain, gegenüber kath.ch.

Dies gelte besonders für Massnahmen zum Schutz von Minderjährigen und abhängigen Personen, ergänzte der Churer Bischofsvikar Joseph Bonnemain. Die katholische Kirche in der Schweiz arbeite auch in diesem Bereich mit den säkularen Instanzen und Behörden zusammen.

Wie in den geltenden Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz festgehalten werde, müsse bei jedem Fall eines sexuellen Übergriffes im kirchlichen Umfeld sowohl ein kirchliches wie auch ein weltliches Strafverfahren anvisiert werden. Beide Ebenen ergänzten sich und sollten entsprechend parallel in Gang gesetzt werden, so Bonnemain.

Das endgültige Tätigkeitsverbot, welches durch die Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes konkretisiert werde, wird die in diesen Fällen zu treffenden kanonischen strafrechtlichen Massnahmen unterstützen. In den meisten Fällen von verurteilten Pädophilen würden die kirchlichen Gerichte nicht nur ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen, sondern auch eine Laisierung aussprechen. Die Verurteilten könnten somit nicht mehr in der Kirche als Kleriker beziehungsweise als Seelsorger arbeiten.

Neue Möglichkeiten für die Kirche

Bonnemain erinnert daran, dass für den Eintritt in die Priesterseminare und Noviziate die Kandidaten einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen müssten. Dasselbe gelte für die Seelsorgenden, welche aus einem anderen Bistum oder einem anderen Land kommen. «Nun wird man je nach Umständen den neuen Sonderprivatauszug verlangen können», sagte Bonnemain. Auf jeden Fall werde das Fachgremium der Bischofskonferenz in seiner nächsten Sitzung besprechen, ob nach diesem Entscheid des Bundesrates Handlungsbedarf bestehe und Empfehlung an die Bischofskonferenz angebracht sei.

Der Vorschlag des Bundesrates

Am 18. Mai 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen. Damit wurde die Bundesverfassung mit dem Text ergänzt: «Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben». Dieses Tätigkeitsverbot müsse durch eine Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes konkretisiert werden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft

Der Bundesrat orientiert sich in seiner Botschaft eng am Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung. Demnach soll das Gericht bei Verurteilungen von Erwachsenen wegen Sexualdelikten an Minderjährigen und anderen besonders schützenswerten Personen grundsätzlich unabhängig von den Umständen des Einzelfalls zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen.

Ausnahmebestimmungen

Der Bundesrat sieht Ausnahmebestimmung und die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung vor. Zum einen kann ein Gericht in besonders leichten Fällen auf ein zwingend lebenslängliches Tätigkeitsverbot verzichten. Dies gelte namentlich für Fälle von Jugendliebe, was auch einem Anliegen der Initiantinnen und Initianten entspreche. Zum anderen könne das Tätigkeitsverbot unter bestimmten Voraussetzungen nach frühestens zehn Jahren auf Gesuch der verurteilten Person überprüft und allenfalls eingeschränkt oder aufgehoben werden. Bei pädophilen Straftätern im Sinne der Psychiatrie seien allerdings weder Ausnahmen noch Überprüfungen möglich. (gs)

 

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

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