Schwulenverband scheitert mit Klage gegen Bischof Huonder

Bern/Chur, 20.5.16 (kath.ch) Das Kantonsgericht Graubünden hat eine Klage des Schwulenverbands «Pink Cross» abgewiesen. Der Churer Bischof Vitus Huonder habe sich mit seinen Äusserungen über Homosexualität vom letzten Sommer nicht strafbar gemacht, wie Pink Cross am Freitag, 20. Mai, mitteilte. Der Verband muss Huonder eine Entschädigung von 1200 Franken bezahlen.

Das Kantonsgericht begründet seinen Entscheid damit, dass in den Äusserungen Huonders «weder eine explizite noch eine implizite Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen» zu erkennen sei, wie aus dem Urteil, das kath.ch vorliegt, hervorgeht. Aus dem Gesamtkontext des Vortrags gehe klar hervor, wie nach Auffassung Huonders in der Seelsorge mit homosexuellen Menschen umzugehen sei. Dabei eine Inkaufnahme von Tötungen homosexueller Menschen durch Bischof Huonder anzunehmen, sei «nicht nachvollziehbar».

Das Bündner Kantonsgericht bestätigte damit den Entscheid der Bündner Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren im letzten Oktober mit derselben Begründung eingestellt hatte. Pink Cross hatte gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingereicht, die nun vom Bündner Kantonsgericht abgelehnt wurde.

Chur nicht überrascht

Das Bistum Chur ist von dem Entscheid nicht überrascht, das Urteil sei in der Art erwartet worden. Bistumssprecher Giuseppe Gracia bestätigte eine entsprechende Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA). Der Schwulenverband zeigt sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens und sieht rechtlichen Handlungsbedarf: «Die aktuelle Rechtslage verunmöglicht es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen», sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross.

1200 Franken Entschädigung an Huonder

«Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein Mann, dessen Lebensaufgabe darin besteht, Worte zu wählen und zu gewichten, sich sehr wohl der Macht seiner Worte bewusst war», so Baumann weiter. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage verzichte der Verband dennoch darauf, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Pink Cross hatte die Beschwerde zusammen mit zwei privaten Klägern eingereicht. Sie müssen nun gemäss dem Gerichtsurteil sowohl die Verfahrenskosten von 1500 Franken als auch eine Entschädigung an Bischof Huonder von 1200 Franken bezahlen. Pink Cross übernimmt zur Entlastung der Privatkläger sämtliche Kosten.

Huonder hatte im vergangenen Sommer im deutschen Fulda einen Vortrag über Ehe, Sexualität und Homosexualität gehalten. Dort hatte er Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. (sys)

Staatsanwaltschaft Graubünden stellt Verfahren gegen Bischof Huonder ein

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