Verjährte Sex-Übergriffe: Schweizer Bischöfe zahlen 300'000 Franken in Fonds

Zürich, 28.4.16 (kath.ch) Opfer von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld, deren Fall bereits verjährt ist und die zum Teil in vorgerücktem Alter sind, sollen bald einen finanziellen Beitrag seitens der Kirche erhalten: Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Ordensgemeinschaften und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) haben bisher 460’000 Franken für diesen Fonds zugesagt, wie Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld, gegenüber kath.ch sagte.

Sylvia Stam

Mit einer halben Million soll der Fonds für verjährte Fälle geäufnet werden, sagt Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld der SBK. Die Bistümer hätten einen Beitrag von 300’000 Franken zugesagt. «Diese Rückmeldungen sind sehr rasch gekommen, das war überhaupt kein Thema!», betont Prestele. Nun hat auch die RKZ, der Zusammenschluss der kantonalen Körperschaften, einen Betrag von 150’000 Franken zugesichert. Die als Verein organisierte Vereinigung der Höhern Ordensobern (VOS’USM), die über wenig finanzielle Mittel verfügt, hat 10’000 Franken zugesagt. Prestele hofft für die fehlenden 40’000 Franken auf Ordensgemeinschaften, von denen man annehmen kann, dass sie über Geld verfügen, etwa Klöster grösserer Wallfahrtsorte.

Zum Verteilschlüssel innerhalb der Bischofskonferenz möchte sich Prestele nicht äussern. «Die SBK hat – ähnlich wie die RKZ – einen internen Verteilschlüssel. Es ist letztlich auch nicht wichtig, welches Bistum wie viel Geld gesprochen hat; was zählt sind die Mitverantwortung und die Solidarität», findet Prestele. Das Geld der Bistümer stamme nicht aus Kirchensteuern, sondern aus anderen Quellen wie etwa Erträgen aus Liegenschaften und Ländereien.

Mitverantwortung der Körperschaften als Anstellungsbehörden

Dass auch die RKZ sich an diesem Fonds beteiligt, hat laut Prestele damit zu tun, dass die Körperschaften auch vor 50 Jahren in den meisten Fällen Anstellungsbehörden der kirchlichen Mitarbeiter waren. «In der Abstufung des Betrags zwischen SBK und RKZ soll die jeweilige Verantwortlichkeit ausgedrückt werden.» Der Betrag der RKZ setze sich aus Kirchensteuergeldern zusammen, die von den kantonalen Körperschaften stammen.

Dass das Geld von der RKZ und nicht von den einzelnen kantonalkirchlichen Körperschaften kommt, begründet die RKZ damit, dass «die Entscheidungsfindung auf einfachem Weg erfolgen» und Diskussionen in den zahlreichen Gremien vermieden werden sollen, heisst es in einem Schreiben der RKZ zuhanden der SBK, das kath.ch vorliegt. Da viele Opfer schon ein hohes Alter erreicht haben, sollen die Errichtung des Fonds und die nötigen Verfahren für die Abklärung, ob jemand Anrecht auf Entschädigung hat, möglichst rasch erfolgen.

Der Fonds wird ausschliesslich eingerichtet für Fälle von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld, die bereits verjährt sind. Bei noch nicht verjährten Fällen kann das Opfer Anzeige erstatten und bei den kantonalen Opferberatungsstellen Unterstützung erhalten. Die betroffenen Organisationen wie SBK, RKZ und die VOS’USM sind sich laut Prestele bewusst, dass das geschehene Unrecht in keinem Fall mit Geld abgegolten werden kann. «Dennoch kann Geld für bestimmte Fälle eine kleine Unterstützung sein, etwa zur Finanzierung psychologischer Hilfe.»

Grundbetrag von 10’000 Franken

Bei der Höhe des Betrags gehe man vom Grundprinzip eines fixen Betrags von 10’000 Franken pro Opfer aus. Es sei aber möglich, dass der Betrag nicht ausgeschöpft werde. In sehr schweren Einzelfällen sei eine Verdoppelung des Betrags möglich. Dieses Prinzip orientiere sich am Soforthilfefonds für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und an Lösungen wie sie beispielsweise von der Deutschen Bischofskonferenz getroffen wurden.

Rechnet das Fachgremium somit lediglich mit 50 Fällen? «Wir erwarten nicht, dass sich Scharen von Opfern melden werden», so Prestele. Er begründet dies damit, dass es in der Schweiz im Vergleich bedeutend weniger kirchlich geführte Einrichtungen gegeben habe und die Schweiz auch weniger kirchliches Personal habe als etwa Deutschland. Er hält es auch für möglich, dass es in der Schweiz aufgrund des dualen Systems zu weniger Übergriffen kam. «Wenn sich aber wider Erwarten 100 oder 200 Personen melden sollten, müssen alle beteiligten Instanzen nochmals in die Kasse greifen», so Prestele.

«Den meisten Opfern geht es nicht primär um Geld», bestätigt auch Joseph Bonnemain, der als Sekretär des Fachgremiums amtet, gegenüber kath.ch. Thema der Gespräche sei oft der Vertrauensverlust zur Kirche und der Glaubensverlust gewesen. «Viele Opfer wollen vor allem der Kirche ihr Leiden ausbreiten und von dieser endlich Ernst genommen werden.»

Der Fonds wird vorerst für zehn Jahre angelegt. Sollte das Geld in dieser Zeit nicht aufgebraucht werden, so soll das Restkapital an eine anerkannte Sozialeinrichtung überwiesen werden und nicht etwa zurück an die Bistümer gehen, erklärt Prestele.

Wer entscheidet?

Wie aber wird entschieden, ob ein Opfer eines verjährten Falles einen Beitrag aus dem neuen Fonds erhält? Die Opfer können sich an die Fachgremien für sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld wenden, welche es in den einzelnen Bistümern gibt (so genannte diözesane Fachgremien). Dies gilt auch für Fälle, bei denen der Täter einem Orden angehört hat.  Für das Bistum Lausanne-Genf-Freiburg gibt es ausserdem eine nichtkirchliche Kommission, welche die gleiche Aufgabe wahrnimmt wie die diözesanen Fachgremien, nämlich die Anhörung und Begleitung von Opfern. Auch andere Bistümer können eine Vereinbarung mit dieser Kommission abschliessen. Sie sei nicht Konkurrenz, sondern eine Alternative zum unabhängigen Angebot, das die SBK unterbreite.

«Bis ein Dossier steht, muss ein Opfer viel auf sich nehmen, es muss die ganze Geschichte wieder aufrollen, das ist jedes Mal wieder eine Konfrontation mit der eigenen Geschichte», gibt Prestele zu bedenken. Das Gremium prüft den Sachverhalt und wenn das Opfer Anspruch auf Genugtuung hat, reicht es das Dossier an die «Kommission Genugtuung» (KG) weiter. «Die KG prüft lediglich die Plausibilität des Dossiers und entscheidet über die Höhe des Betrags», erklärt Prestele.

Neutrale Fachpersonen

Die KG soll aus höchstens sieben Mitgliedern bestehen, darunter neutrale Fachpersonen aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Recht sowie Mitarbeiter von Opferhilfestellen, ausserdem je ein Vertreter aus dem Personalwesen einer Diözese, einer Ordensgemeinschaft und einer Körperschaft. Wichtig sei in jedem Fall eine hohe Fachkompetenz, grösstmögliche Objektivität und Unabhängigkeit, so Prestele.

Die Mitglieder der Kommission stehen derzeit noch nicht fest, es bestehe aber eine Liste mit Anfragen, erklärt Prestele. Ebenfalls noch nicht bestimmt ist eine Institution, welche das Fondskonto treuhänderisch verwalten wird. Prestele hofft, dass beides bis Ende Juni dieses Jahres stehen wird. (sys)

 

 

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https://www.kath.ch/newsd/sexuelle-uebergriffe-finanzielle-unterstuetzung-fuer-opfer-verjaehrter-faelle/