Dienste trotz Kirchenaustritt: Seelsorger handeln pragmatisch

Zürich/Ennetbürgen NW, 20.4.16 (kath.ch) Die Frage, ob aus der katholischen Kirche ausgetretene Personen Anspruch auf kirchliche Dienste wie Trauung oder Beerdigung haben, ist kirchenrechtlich differenziert zu betrachten, wie kath.ch am Montag aufzeigte. Wie sorgfältig und pragmatisch zugleich Seelsorger im konkreten Fall auf solche Anfragen reagieren, zeigt die Nachfrage bei drei Pfarreien.

Sylvia Stam

Was medial von grossem Interesse sein mag, kommt in der Praxis eher selten vor. «Dass beide Partner aus der Kirche ausgetreten sind und dennoch kirchlich heiraten möchten, ist bei mir noch nie vorgekommen», antwortet Andreas Rellstab, Pfarrer von St. Anton und Maria Krönung in Zürich, gegenüber kath.ch auf die Frage, wie oft dies vorkäme. Auch Marcel von Holzen, Pfarrer in der Zürcher Pfarrei Erlöser, spricht von «unter fünf Prozent».

Selbst in der Pfarrei St. Anton in Ennetbürgen (NW), auf deren Gebiet die Kapelle St. Jost (siehe Bild) liegt, die wegen ihrer Lage über dem Vierwaldstättersee gern für Hochzeiten genutzt wird, sind Anfragen von konfessionslosen Paaren «ganz selten».

Die Frage nach dem Sinn

Die Pfarrer setzen in solchen Fällen auf das Gespräch mit den Brautleuten: «Ich nehme mir Zeit, um die Hintergründe zu erfahren», sagt von Holzen, und auch Rellstab möchte mehr über die Gründe erfahren, weshalb ein Paar trotz Kirchenaustritt – allenfalls auch nur von einem der beiden Partner – eine kirchliche Trauung wünscht: «Grundsätzlich geht es mir nicht darum, ob man etwas darf oder nicht, sondern darum, ob etwas Sinn ergibt. Wäre es im Fall, dass beide Partner ausgetreten sind, tatsächlich sinnvoll, dass sie kirchlich heiraten? Was drücken sie damit aus?», fragt Rellstab.

Ein mögliches konkretes Vorgehen erfährt man aus der Pfarrei in Ennetbürgen: Bei konfessionslosen Paaren sei es möglich, eine Segnung zu feiern, die im ähnlichen Rahmen wie bei einer kirchlichen Trauung gestaltet werde. «Diese Dienstleitung wird den Brautleuten, nebst der Miete der Kapelle, in Rechnung gestellt», heisst es aus dem Pfarreisekretariat. Den konkreten Betrag möchte die Pfarrei nicht öffentlich mitteilen. Die Miete der Kapelle werde lediglich Personen, die in Ennetbürgen wohnhaft sind, erlassen, und zwar unabhängig von der Konfession.

Den Wunsch des Verstorbenen respektieren

Ähnlich sieht es bei der Frage nach einer kirchlichen Beerdigung für aus der Kirche ausgetretene Verstorbene aus. Etwas häufiger (in über fünf Prozent der Fälle) käme diese Frage von Angehörigen Verstorbener, sagt von Holzen, und begründet dies damit, dass der Tod Menschen, die aus der Kirche ausgetreten waren, plötzlich mit dem Abschiednehmen konfrontiere.

Auch Rellstab war noch nicht oft mit dieser Situation. «Auch hier stelle ich die Frage nach dem Sinn. Wenn der Ausgetretene mit seinem Austritt auch wünschte, nicht kirchlich beerdigt zu werden, dann sollte die Familie den Wunsch respektieren.» Wenn diesbezüglich keine Klarheit herrsche, «dann halte ich selbstverständlich die Beerdigung». Darüber könne aber nur die Familie des Verstorbenen entscheiden.

Spenden als Unkostenbeitrag

Auch bei der kirchlichen Beerdigung von Ausgetretenen stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Pfarrer von Holzen erinnert die Angehörigen daran, «dass die Kirche eine Solidargemeinschaft ist und somit eine Dienstleitung von der Gemeinschaft getragen wird.» Auch Ausgetretene müssten sich dieser Situation bewusst sein und sich für den Aufwand des Seelsorgers erkenntlich zeigen, zumal letzterer sich ja in dieser Zeit nicht den Kirchenmitgliedern widmen könne.

«Als Richtwert lege ich den Leuten die Kostentabellen der Anstellungsordnung vor und überlasse ihnen dann, nach ihrem Ermessen eine Spende zu entrichten.» Rellstab erwähnt eher nebenbei, dass es «vielleicht sinnvoll sei, einem guten Zweck eine Spende zukommen zu lassen.» Dies müsse aber weder die Kirche noch ein kirchliches Hilfswerk sein. (sys)

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