Wallis will kein Gesetz für Sterbehilfe in Spitälern und Heimen

Sitten VS, 12.3.16 (kath.ch) Der Walliser Grosse Rat (Kantonsparlament) will die Sterbehilfe in Spitälern und Altersheimen nicht gesetzlich regeln. Mit 62 zu 55 Stimmen sprach sich das Parlament am Donnerstag, 10. März, gegen eine entsprechende Motion seitens der FDP aus.

Der Abstimmung war eine lange Debatte vorausgegangen, in der vierzehn Parlamentarier das Wort ergriffen – sei es, um die Motion, die von Politikern der FDP, SVP und CVP unterstützt wurde, zu verteidigen oder abzulehnen. Die Motion verlangte eine Änderung des Gesundheitsgesetzes, um die Suizidbeihilfe in Spitälern und Heimen analog zur Situation im Kanton Waadt zu regeln.

Die Befürworter einer solchen Regelung machten geltend, dass alle dieselben Freiheiten haben sollten. Sie wiesen ausserdem auf die Notwendigkeit hin, allfälligen Missbräuchen Grenzen zu setzen. Ferner könnte so eine einheitliche Handhabung in allen Spitälern und Heimen des Kantons sichergestellt werden.

Richtlinien des Walliser Spitals genügen

Die Gegner unterstrichen demgegenüber die Gefahr einer Verharmlosung der Beihilfe zum Suizid. Sie wiesen auch auf die Gefahr des sozialen Drucks hin, der dadurch für Patienten und Heimbewohner entstehe. Eine solche Gesetzgebung sei ein beunruhigendes Signal.

Das Spital Wallis hatte die Debatte gleichsam hervorgerufen, als es am 3. März seine Richtlinie zur Suizidbeihilfe veröffentlichte. Diese erlauben die Suizidbeihilfe innerhalb des Spitals in Ausnahmesituationen. Der Mehrheit der Walliser Parlamentarier genügten diese Richtlinien als Massstab. Die Gegner der Motion hatten darauf hingewiesen, dass die Vereinigung der Walliser Heime die Position des Walliser Spitals teile und es daher keinen Grund für eine Gesetzgebung gebe.

Jean -Marie Lovey, Bischof von Sitten, hatte sich Ende Februar in der Zeitung «Le Nouvelliste» gegen Sterbehilfe in Heimen und Spitälern ausgesprochen. Diese entspreche nicht der Kultur des Kantons. (cath/sys)

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