Sparprogramm auf Kosten der Bekämpfung von Fluchtursachen

Medienmitteilung

Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020:

Der Bundesrat setzt in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 bei der langfristigen, bilateralen Entwicklungszusammenarbeit kräftig den Rotstift an. Das selbst gesteckte Ziel, 0.7% des Nationaleinkommens für Entwicklungshilfe auszugeben, rückt in weite Ferne. Alliance Sud kritisiert, dass in angespannter Weltlage bei der Prä­vention von Not, Konflikten und anderen Fluchtursachen gespart werden soll.

Bereits für 2016 hat der Bundesrat das Budget der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) um mehr als 115 Mio. Franken gekürzt, jetzt setzt er in der Botschaft über die internationale Zusammen­arbeit 2017-2020 erneut kräftig den Rotstift an. Damit missachtet er den Beschluss des Parla­ments, 0.5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungszusammen­arbeit einzusetzen. Und: International hat die Schweiz mehrmals bekräftigt, das Ziel von 0.7% des BNE für die Entwicklungszusammenarbeit anzustreben. Mit der heute vorgelegten Botschaft wird diese Quote bis 2020 nur noch 0.48% betragen.

Die Kürzungen betreffen nicht alle in der Botschaft zusammengefassten Rahmenkredite in glei­chem Mass. So werden die Rahmenkredite für die humanitäre Hilfe und die wirtschaftliche Zusam­menarbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) 2017 den Stand von 2015 übertreffen. Angesichts der multiplen Krisen und globalen Herausforderungen ist der Bedarf an humanitärer Krisenhilfe unbestritten. Bei der langfristigen, bilateralen Entwicklungszusammenarbeit will der Bundesrat jedoch massiv sparen. Hier wird bis 2020 der Stand von 2015 nicht wieder erreicht werden. Alliance Sud kritisiert dies als schweren Fehler, denn nur die langfristige Entwicklungszu­sammenarbeit bekämpft die strukturellen Ursachen von Armut und Not und dient der Prävention von Krisen und Konflikten. Letztlich bedeuten diese Kürzungen, dass sich die Schweiz zunehmend auf reaktive Aktivitäten beschränkt, statt vorausschauend in die Verhinderung möglicher zukünfti­ger Krisen zu investieren.

Inhaltlich setzt die neue Botschaft für die internationale Zusammenarbeit auf Kontinuität. Obwohl dafür viel weniger Mittel eingesetzt werden sollen, bleibt die Armutsbekämpfung oberstes Ziel. Die regionale Schwerpunktsetzung auf das südliche Afrika, wo 34 der 48 ärmsten Länder liegen, ist sinnvoll. Ebenfalls zu begrüssen ist die Ausrichtung der Botschaft an der 2015 verabschiedeten UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie soll für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz als Referenzrahmen dienen. Armutsbekämpfung kann nur gelingen, wenn alle Dimensio­nen der Nachhaltigkeit einbezogen werden.

Faktisch tut sich der Bundesrat aber schwer, strategische Schwerpunkte zu setzen und die ge­schrumpften Mittel klar zu fokussieren. Er will sich voraussichtlich aus keinem Land zurückziehen. Dabei hat der OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) bereits bei seiner letzten Länderüberprüfung der Schweiz 2013 die Verzettelung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit auf zu viele Län­der kritisiert. Der Hauptgrund für diese Verzettelung ist, dass die Schweiz mit Entwicklungsgeldern in möglichst vielen Ländern präsent sein will, um auch aussenpolitische und wirtschaftliche Interes­sen zu bedienen. Nicht zuletzt steht die politische Forderung im Raum, im Kuhhandel gegen die Rückführung von Asylsuchenden auch in Eritrea wieder Entwicklungshilfe zu leisten. Angesichts der geplanten Kürzungen riskiert die Schweiz, mit einem minimalen Budget zwar in vielen Ent­wicklungsländern Präsenz zu markieren, aber als kleiner Akteur doch keine grosse Rolle spielen zu können.

Für weitere Auskünfte:

Mark Herkenrath, Geschäftsleiter Alliance Sud, Tel. 078 699 58 66, mark.herkenrath@alliancesud.ch

 

  1. Der neue Rahmenkredit ist nicht direkt mit jenem von 2013-2016 vergleichbar!

Erstens werden Personalkosten und Sach- und Betriebsaufwand neu nicht mehr mit dem Rahmen­kredit verabschiedet, sondern mit dem allgemeinen Budget des EDA bez. WBF. Die Vergleichbar­keit der Zahlen wird dadurch massiv erschwert.

Zweitens wird erstmals der Rahmenkredit über die Massnahmen zur Friedensförderung und der menschlichen Sicherheit in die Botschaft über die internationale Zusammenarbeit integriert. Das Gesamtvolumen der Botschaft umfasst also neu fünf Rahmenkredite, während die laufende Bot­schaftsperiode vier Rahmenkredite umfasst.

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