Genmanipulation für die Forschung – auch in der Schweiz möglich?

Zürich, 3.2.16 (kath.ch) Grossbritannien hat am Montag, 1. Februar, die Veränderung von Genen bei Embryonen zu Forschungszwecken zugelassen. In der Schweiz wäre diese Technologie bei der geltenden Rechtslage nicht möglich. Aber das britische Vorgehen sei sehr gefährlich, denn es könnte Druck in Richtung Nachahmung aufbauen, sagte der katholische Theologe, Arzt und Präsident der Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz, Thierry Collaud.

Regula Pfeifer

«In der Schweiz wäre diese Technologie bei der geltenden Rechtslage nicht möglich», meint der reformierte Theologe und Professor an der Universität Bern, Frank Mathwig auf Anfrage von kath.ch. Mathwig ist auch Ethikbeauftragter des Schweizerische Evangelischen Kirchenbundes, spricht aber diesmal nicht in dessen Namen, denn der Kirchenbund habe noch keine Stellung bezogen.

Embryonenschutz ist faktisch gefallen

Die Grundlagen für die Embryonenforschung seien in der Schweiz laut Mathwig bei der letztjährigen Verfassungsänderung zur Präimplantationstechnik (PID-Abstimmung) gelegt worden. Denn die Verfassungsänderung erlaube nicht nur die Entwicklung von mehr als drei Embryonen. Entscheidend sei, dass nicht mehr alle Embryonen in den Mutterleib eingepflanzt werden müssen. Damit sei der faktisch der Embryonenschutz aus der Verfassung gefallen, bemerkt Mathwig.

Diese weitreichende Konsequenz sei aber damals weder vom Gesetzgeber deklariert, noch in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Die Kritiker hätten damals auf das Referendum zum Fortpflanzungsmedizingesetz gesetzt. «Dabei haben sie übersehen», sagt Mathwig, «dass das Fortpflanzungsmedizingesetz grundsätzlich nicht taugt, um den Verlust des Embryonenschutzes in der Verfassung zu korrigieren.» Das Resultat, so Mathwig: «Wir führen heute die Folgediskussion von einem Missverständnis».

Nutzen gegen Ethik

Absehbar sei schon heute die Überlegung: «Wenn überzählige Embryonen vorhanden sind, die für die Fortpflanzung nicht benötigt werden, könnten sie auch für andere Zwecke genutzt werden», sagt Mathwig. Das sei aber eine ökonomische Nutzenüberlegung und noch kein ethisches Argument.

Der Liberalisierungsdruck kommt aus der Sicht Mathwigs von zwei Seiten: Einerseits sind die Biotechnologien ein riesiger Wachstumsmarkt mit entsprechend grossen ökonomischen Interessen. Andererseits entspricht es einer liberalen gesellschaftlichen Grundhaltung, über möglichst viele Optionen zu verfügen. Allerdings sei eine liberale Gesellschaft mehr als jede andere auf ein kritisches und ethisch reflektiertes Bürgertum angewiesen, so Mathwig.

Genveränderung noch kein Thema

Der Präsident der Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz, Thierry Collaud, hingegen glaubt nicht, dass die Schweiz so weit geht wie Grossbritannien. In der Schweiz ging man bisher viel weniger weit. Bei der PID-Abstimmung habe man über die Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in den Mutterleib befunden, aber nicht über eine Genveränderung an den Embryonen.

Die Briten hingegen haben laut Collaud schon früher mehr erlaubt als die Länder des europäischen Festlandes, etwa die Zulassung der Drei-Eltern-Babys, der schon ein Eingriff in die Keimbahn darstellt. Dies aus einer angelsächsisch geprägten utilitaristischen, zweckorientierten, Einstellung heraus.

Gefährliche Entwicklung

Die neue Entwicklung in Grossbritannien beurteilt der Theologe, Ethiker und auch Arzt als «sehr gefährlich». Momentan spreche man zwar nicht von Implantation dieser veränderten Embryonen. Aber wenn man wie in China letztes Jahr Genome von Embryonen ändere, um eine Krankheit zu korrigieren, sei das doch für eine Implantation gedacht, sonst wäre das Ganze sinnlos. Was aber in der zweiten oder dritten Generation solcher Menschen dann geschehe, sei völlig unabsehbar. Auch öffne die Möglichkeit, Embryonen genetisch zu verändern, «Tür und Tor» für Veränderungen, die auf einen besseren Menschen abzielen.

Collaud selbst ist dafür, klare Grenzen zu ziehen. «Die Änderung eines Genoms ist die rote Linie, die nicht überschritten werden darf», sagt er. Auch die Forschung an Embryonen ist für ihn nicht akzeptabel. Solche Grenzen zu ziehen sei unbedingt notwendig und führe nicht zum Forschungsstillstand, sondern stimuliere die kreative Suche nach neuen Lösungen beim Umgang mit Krankheiten.

Weitere Zugeständnisse würden folgen

Auch klein gehaltene Zulassungen sind kein Argument. Wenn man wie in Grossbritannien die Manipulation an den bei einer Invitrofertilisation übrig gebliebenen Embryonen mache, und dies nur innert deren ersten sieben Lebenstage, dann überschreite man dennoch mit wenigen Schritten eine grosse Grenze. Dabei werde die Grenze grundsätzlich aufgeweicht – hin zu weiteren Zugeständnissen an Forschung und Wirtschaft. (rp)

Grossbritannien gibt grünes Licht für Genmanipulation an Embryos

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/genmanipulation-fuer-die-forschung-auch-der-schweiz-moeglich/