Rom, 21.1.16 (kath.ch) Papst Franziskus hat ein symbolträchtiges Ritual der katholischen Kirche für Frauen geöffnet. Künftig sind sie offiziell zur Fusswaschung in der Abendmahlsmesse am Gründonnerstag zugelassen. Auf Wunsch des Papstes veröffentlichte die vatikanische Gottesdienstkongregation am Donnerstag einen Erlass, wonach Priester nicht mehr nur Männern und Jungen die Füsse waschen dürfen. Damit solle «die volle Bedeutung» der Geste zum Ausdruck kommen, die Jesus beim Abendmahl an seinen Jüngern vollzogen habe, so Franziskus.
Hirten könnten fortan die Teilnehmer an diesem Ritual «unter allen Mitgliedern des Gottesvolkes», auswählen, heisst es in einem gleichzeitig veröffentlichten Brief des Papstes an den Präfekten der Kongregation, Kardinal Robert Sarah.
Franziskus hatte die Fusswaschung während der Abendmahlsmesse bereits in den vergangen Jahren vollzogen und damit in konservativen katholischen Kreisen Unmut ausgelöst. Der Vatikan betonte jedoch, es handele sich dabei um eine Ausnahme. Franziskus wolle nicht das Kirchenrecht brechen. Die Päpste vor ihm hatten gemäss der Tradition jeweils zwölf Priester für den liturgischen Akt bestimmt. Die Geste erinnert an die Fusswaschung Jesu an seinen Jüngern am Abend vor seiner Kreuzigung. Die symbolische Handlung ist ein Zeichen der Demut und des gegenseitigen Dienens.
Papst Pius XII. hatte 1955 das jahrhundertealte, ursprünglich morgens vollzogene Ritual als möglichen Bestandteil der Abendmahlsmesse festgeschrieben. Im geltenden Römischen Messbuch von 1970 war ausdrücklich nur von männlichen Teilnehmern die Rede. Das bestätigte 1988 ein Rundschreiben der Gottesdienstkongregation «Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung».
In Deutschland und anderen Ländern war es bereits üblich, Gläubige an dem Ritual auch Frauen zu beteiligen. Bischöfe hatten dabei am Gründonnerstag die Wahl, nur Priestern oder auch Laien die Füsse zu waschen. (cic)
Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant
https://www.kath.ch/newsd/papst-erlaubt-fusswaschung-an-frauen/