Bistum kommentiert Weiterzug der Beschwerde gegen Bischof Huonder nicht

Zürich, 12.10.15 (kath.ch) Gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft Graubünden, das Strafverfahren gegen den Churer Bischof Vitus Huonder einzustellen, reicht der Schweizer Dachverband der Schwulen «Pink Cross» Beschwerde ein. Das teilt sie am Montag, 12. Oktober, mit. «Hier wird eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft angefochten. Dies kommentieren wir nicht», erklärte auf Anfrage der Sprecher von Bischof Honder, Giuseppe Gracia, gegenüber kath.ch.

Die Staatsanwaltschaft begründe ihre Einstellungsverfügung damit, dass Vitus Huonder die «objektiv geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit» nicht nachgewiesen werden könne, schreibt Pink Cross. Zudem sei dem Beschuldigten «kein Vorsatz» nachzuweisen.

Die Organisation teilt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht und legt Beschwerde gegen die Verfügung ein. Der Beschuldigte habe die fraglichen Bibelzitate nicht einfach isoliert für sich wiedergegeben, sondern einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt und vor und unmittelbar nach dem Zitieren ein entsprechendes Handeln propagiert.

Er habe Formulierungen wie «Mehr Kenntnis brauchen wir nicht, um (…) den damit verbundenen Auftrag zu erkennen» und «das Wort Gottes muss uns prägen» gebraucht. Die Wortwahl könne akademisch wirken, sie entbehre aber jeglicher Harmlosigkeit. Der Beschuldigte habe wiederholt klargemacht, so Pink Cross, dass er die von ihm zitierten Bibeltexte als authentisch und damit wahr verstehe. Die Gläubigen müssten ihr Handeln danach richten. Die Staatsanwaltschaft gehe auf diese Aufforderungen im Detail nicht ein.

Grenzen der Grundrechte

Die Meinungs- und die Religionsfreiheit seien ein hohes Gut, schreibt die Organisation, welche die Aussage von Bistumssprecher Gracia als falsch bezeichnet, wonach die Klage von Pink Cross ein Versuch sei, die Meinungs- und Religionsfreiheit einzuschränken. «Der Annahme des Bistumssprecher liegt ein falsches Grundrechtsverständnis zugrunde», heisst es weiter. Die Meinungsfreiheit sei ein in der Verfassung gewährleistetes Freiheitsrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Es gilt aber nicht unbeschränkt. «Jedes Grundrecht darf eingeschränkt werden, wenn sein einseitiger Gebrauch übermässig in die Grundrechte anderer eingreift», schreibt die Organisation.

Verfassung und Völkerrecht schützten die Würde des Menschen zentral. Wenn homosexuelle Menschen in ihrer Gesamtheit mit Äusserungen diskriminiert würden, dann werde gemäss Pink Cross ein Grundrecht dazu benutzt, um anderen ein solches abzusprechen. Werde der Schutz von Minderheiten verletzt, sei es die Pflicht und Aufgabe von Interessenverbänden wie Pink Cross einzugreifen, betont der Geschäftsleiter der Organisation Bastian Baumann in der Mitteilung. Jeder Mensch dürfe seine Meinung haben und auch äussern. Nicht geschützt sei jedoch eine Meinung, die zu Hass und Verbrechen auffordere.

Zu «Verbrechen» aufgefordert

Pink Cross hatte im August Strafanzeige gegen Bischof Huonder eingereicht. Die Anzeige war gemäss Verband eine Reaktion auf homophobe Aussagen des Bischofs, die «öffentlich zu Verbrechen» aufforderten. Unterstützt wurde die Anklage von der Lesbenorganisation Schweiz. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Bischof in einer Rede am 31. Juli in Fulda zwei Bibelstellen aus dem Alten Testament zur Legitimation von Aufrufen zu Hass und Verbrechen zitiere, erklärte Pink Cross.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte am 8. Oktober bekannt gegeben, dass sie die Ermittlungen gegen den Bischof einstelle. Dessen Aussagen hätten «nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit» aufgewiesen, hiess es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. (gs)

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