Ja zu PID hat negative Folgen

Medienmitteilung

Stellungnahme zum Resultat der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin

Die Schweizer Bischofskonferenz macht auf die negativen Folgen aufmerksam, welche das Ja des Schweizer Stimmvolks für die Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin mit sich bringt. Die  Bischöfe sind der Überzeugung, dass die neue Verfassungsbestimmung einen Rückschritt bedeutet für die Wahrung des vollständigen Schutzes des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

Die Verfassungsänderung öffnet den Weg für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Mit ihr wird nicht die Krankheit behandelt, sondern diese umgangen, indem die Embryonen als Träger der Krankheit beseitigt werden – was man nicht rechtfertigen kann! Die PID ist eine Selektionstechnik, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.

Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich und gerecht, wenn sie sich fähig zeigt, jede Person in ihrer Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.

St. Gallen, 14. Juni 2015

Bischof Markus Büchel,
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz

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