Menschenrechtsgericht entscheidet über Sterbehilfe-Fall

Strassburg, 3.6.15 (kath.ch) Am Freitag, 5. Juni, entscheidet der Europäische Menschenrechtsgerichtshof über Leben und Tod des Koma-Patienten Vincent Lambert. Der Franzose liegt seit einem Motorradunfall im Jahr 2008 im Koma. Das Gericht soll entscheiden, ob er weiter künstlich ernährt und damit am Leben gehalten werden wird oder ob die lebenserhaltenden Massnahmen gestoppt werden.

Lamberts Ehefrau und ein Grossteil seiner Geschwister hatten sich für ein Ende der künstlichen Ernährung ausgesprochen und dafür in Frankreich Recht erhalten. Seine Eltern klagten bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen diese Entscheidung. Sollte der Gerichtshof den Eltern in allen Punkten Recht geben, müsste Frankreich die Entscheidung für ein Ende der lebenserhaltenden Massnahmen aufheben. Jedoch kündigten die Eltern Lamberts bereits an, auch bei einer Niederlage in Frankreich erneut vor Gericht ziehen zu wollen.

Der Fall Lamberts hatte in Frankreich eine Debatte über eine neue Sterbehilfe-Regelung entfacht. Im März billigte die Französische Nationalversammlung eine Änderung des Gesetzes, wonach eine «tiefe und kontinuierliche Sedierung» für unheilbar kranke Patienten in bestimmten Situationen erlaubt ist. Die Abgeordneten stimmten darüber hinaus für die Einführung einer verbindlichen Patientenverfügung. Zuvor war eine entsprechende Verfügung nur für drei Jahre gültig.

Vertreter katholischer und evangelischer Kirchen, sowie die jüdische Gemeinde und die Muslime in Frankreich hatten kritisiert, die Sedierung bis zum Tod sei der Einstieg in die aktive Beihilfe zum Suizid. (kna)

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/menschenrechtsgericht-entscheidet-ueber-sterbehilfe-fall/