Verbot von Kinderoper in Genf: Weihbischof Pierre Farine hat kein Verständnis

Genf, 30.5.15 (kath.ch) Pierre Farine, Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hält nichts vom Entscheid der Genfer Bildungsdirektion, die Aufführung der Kinderoper «Noahs Sintflut» von Benjamin Britten (1913-1976) zu verbieten. «Ich sehe nicht, welche Gefahr hier für Kinder lauert, wenn sie bei diesem Werk mitsingen», sagte Farine am Freitag, 29. Mai, gegenüber cath.ch. Die religiöse Neutralität des Staates würde dadurch in keiner Weise verletzt. Der Entscheid diskreditiere letztlich die Bildungsdirektion.

Auch Philippe Matthey reagiert kritisch. Der Pfarrer von Grand-Lancy GE spricht von einem «falschen Verständnis von Laizität». Laizität bedeute nicht, dass alles, was religiöse Aspekte aufweise, verbannt werden müsse. «Hier werden die Bereiche Kultur und Kunst sowie Religion und Glaube miteinander verwechselt. Das ist bedauerlich», sagte der Pfarrer gegenüber cath.ch.

Der protestantische Journalist Michel Kocher hält das Aufführungsverbot für «übertrieben und kontraproduktiv». Der Entscheid des Bildungsdepartementes entspreche einer «Null-Toleranz» gegenüber allen künstlerischen Ausdrucksformen mit religiösen Wurzeln, so der Direktor von Médias-Pro, der Medienabteilung der Westschweizer Reformierten Kirchen.

Das Genfer Kammerorchester wollte das Werk von Britten aufführen; die Aufführung sieht vor, dass Kinder und das Publikum mitsingen. Das Bildungsdepartement des Kantons, in dem Religion und Staat getrennt sind, hatte jedoch Bedenken und verbot die Aufführung der Kinderoper, wie die Zeitung «20 minutes» (25. Mai) berichtete. Es berief sich dabei auf die Bundesverfassung und die Laizität des Kantons.

Singen ist religiöse Handlung

Das «Singen eines biblischen Werkes, insbesondere von Texten mit starker religiöser Konnotation» sei vergleichbar mit dem «Vollzug einer religiösen Handlung», erklärte Departementssprecherin Teresa Skibinska diese Woche gegenüber kath.ch (27. Mai).Das Singen der Oper sei darum nicht vereinbar mit Artikel 15 der Bundesverfassung. Dort heisst es in Absatz 4, niemand dürfe gezwungen werden, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen. Laut der Sprecherin dürfen Primarschüler das Werk Brittens jedoch «wie andere religiöse Werke auch» anhören. (cath.ch/bal)

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