Einigung betreffend die Pfarrei Bürglen

Medienmitteilung

Einigung zwischen der Pfarrei Bürglen und dem Bistum Chur

Im Oktober 2014 hat der Pfarrer von Bürglen/UR, Wendelin Bucheli, in der Pfarrkirche von Bürglen ein gleichgeschlechtliches Paar gesegnet. Dies hat zu einem grossen öffentlichen Aufsehen geführt. Bischof Vitus Huonder hat daraufhin im März 2015 Generalvikar Martin Grichting beauftragt, angesichts der entstandenen Situation eine Lösung zu suchen, die in Einklang mit der Lehre der Kirche steht, der Einheit der Kirche dient sowie dem Wohl der Pfarrei Bürglen und von Pfarrer Bucheli.

Verschiedene Gespräche, die Generalvikar Grichting mit den beteiligten Personen und Gremien geführt hat, haben zu folgendem Ergebnis geführt: Pfarrer Wendelin Bucheli bedauert, dass durch die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paars viele Menschen verletzt wurden. Er bedauert auch die Unannehmlichkeiten, die er dem Bischof von Chur bereitet hat, in dessen Auftrag er in Bürglen tätig ist. Pfr. Bucheli betont, dass er der Kirche sowie dem ihn sendenden Bischof gegenüber loyal ist und sich an die kirchliche Lehre hält. In Übereinstimmung mit der Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz vom 3. Oktober 2002 betreffend deren Haltung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare erklärt Pfarrer Bucheli, dass er zukünftig weder öffentlich noch heimlich die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paars durchführen wird. Aufgrund dieses Versprechens von Pfarrer Wendelin Bucheli und seiner Erklärung, die Lehre der Kirche respektieren zu wollen, hält der Bischof von Chur nicht länger an seiner Bitte an Pfarrer Bucheli fest, die Demission als Pfarrer von Bürglen einzureichen.

Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur

Pfr. Wendelin Bucheli, Pfarrer von Bürglen

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