Missbrauchsprozess in Polen: Kirche bezahlt, Opfer lässt Klage fallen

Warschau, 21.3.2015 (kath.ch) In Polens erstem Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen die Katholische Kirche haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Die nordpolnische Diözese Koszalin-Kolobrzeg (Köslin-Kolberg) und eine Pfarrei sagten in der am Freitag geschlossenen Vereinbarung zu, die Therapiekosten für den Kläger Marcin K. zu bezahlen. Im Gegenzug liess der Mann, der als Zwölfjähriger von einem Priester sexuell missbraucht worden war, seine Klage fallen.

In dem Prozess vor dem Bezirksgericht Koszalin hatte Marcin K. von der Kirche umgerechnet rund 53’000 Franken und die Veröffentlichung einer Entschuldigung in der überregionalen Presse gefordert. Die Höhe der Therapiekosten wollte der Diözesansprecher nicht nennen. Polnischen Medienberichten zufolge verpflichteten sich die Diözese und die Pfarrei in Kolobrzeg, deren Priester den Kläger missbrauchte, zur Zahlung von umgerechnet rund 38’000 Franken.

Der damalige Priester, dem vom Vatikan der Klerikerstand entzogen wurde, war 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte Marcin K. 2001 mehrfach und einen weiteren Jungen einmal missbraucht. Die Diözese hatte bereits vor dem Prozess etwa 634 Franken für eine Therapie des Opfers gezahlt, lehnte aber wie die Pfarrei im ersten derartigen Prozess eine Entschädigung ab. Allein der Täter sei verantwortlich für das Verbrechen, erklärte der Anwalt der Diözese.

Bischöfe: pädophile Neigung des Priesters unbekannt

Der damalige Ortsbischof, der inzwischen emeritierte Breslauer Erzbischof Marian Golebiewski, erklärte in dem Prozess, ihm seien keine pädophilen Neigungen des Pfarrers bekannt gewesen. Auch Warschaus Kardinal Kazimierz Nycz, von 2004 bis 2007 Bischof der Ostseestadt, sagte aus, er habe damals nichts gewusst. Er habe erst 2009 von dem Fall erfahren, als der Kläger die Tat in einem Schreiben an den heutigen Bischof Edward Dajczak erstmals mitgeteilt und eine Entschädigung verlangt habe. Beide wurden per Videoschaltung aus Gerichten in ihren Bischofsstädten vernommen.

Der Kläger warf der Kirche vor, von pädophilen Neigungen des Priesters gewusst, aber keine Konsequenzen gezogen zu haben. Ortsbischof Dajczak hatte Marcin K. persönlich tiefes Bedauern ausgedrückt.

Polens Bischöfe lehnen grundsätzlich Schadenersatzzahlungen an Missbrauchsopfer ab, die über eine Übernahme von Therapiekosten hinausgehen. (kap)

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